VDK-Präsidentin Verena Bentele: „GKV-Beiträge dürfen nur für Aufgaben verwendet werden, die eindeutig den GKV-Versicherten zugutekommen.“ © Susie Knoll
  • Von Andreas Harms
  • 27.01.2025 um 11:20
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Schon die Verbände von gesetzlicher und privater Krankenversicherung reagierten ziemlich verstimmt darauf, wie Gesundheitsminister Karl Lauterbach die Krankenhausreform bezahlen will. Jetzt schließt sich auch der Sozialverband VDK den Kritikern an – und will notfalls bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen.

Der Sozialverband VDK will dagegen vorgehen, dass der Bund die Krankenhausreform aus Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt. Wie er mitteilt, hält er das Unterfangen für verfassungswidrig und will deshalb vor Gericht ziehen. Im Extremfall will er bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen, deutet der Verband an.

Knackpunkt ist ein Plan von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der gleichermaßen schon den Krankenkassen und privaten Krankenversicherern sauer aufstößt: Die 50 Milliarden Euro teure Krankenhausreform sollen jeweils zur Hälfte die Bundesländer und die GKV zahlen (Mehr zu den Reaktionen von GKV und privater Krankenversicherung, PKV, lesen Sie hier).

Weil sich die Reform über zehn Jahre erstrecken soll, muss die GKV jährlich 2,5 Milliarden Euro zusätzlich stemmen, rechnet der VDK vor. Beziehungsweise die Versicherten. Und das lasse die Beiträge übermäßig stark steigen.

Schon die PKV wertet Lauterbachs Finanzplan als Verstoß gegen die Verfassung. Dabei stützt sich der verantwortliche Spitzenverband auf ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Gregor Thüsing von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.

Ebenso verstimmt reagiert beispielsweise AOK-Verbandschefin Reimann, die dazu erklärt: „Erfreulich klar und deutlich hat der Bundesrechnungshof in seinem jüngsten Bericht an den Haushaltsausschuss die Zweckentfremdung von Beitragsmitteln zur Finanzierung von Krankenhausstrukturen kritisiert und auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen.“

Sozialversicherungsbeiträge unterliegen besonderem Schutz

Ins ähnliche Horn stößt nun auch der VDK, indem er meint, dass Sozialversicherungsbeiträge laut Bundesverfassungsgericht einem besonderen Schutz unterliegen. Sie seien streng zweckgebunden. Man dürfe sie nicht verwenden, um den allgemeinen Haushalt zu finanzieren.

„Die GKV-Beiträge dürfen nur für Aufgaben verwendet werden, die eindeutig den GKV-Versicherten zugutekommen“, sagt Verbands-Präsidentin Verena Bentele. „Leistungen, die alle Bürgerinnen und Bürgern nutzen, dürfen nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt werden. Von der Verbesserung des Gesundheitssystems durch die Krankenhausreform werden aber alle im Land profitieren, also auch Privatversicherte und Mitglieder anderer Versorgungssysteme. Die Kosten sollte daher die gesamte Gesellschaft tragen. Das geht nur, wenn die Krankenhausreform über den allgemeinen Staatshaushalt finanziert wird.“ Sprich: über Steuern.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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