Schauspielerin Katerina Jacob zu Gast in der NDR Talkshow © picture alliance / ABBfoto | -
  • Von Andreas Harms
  • 10.02.2025 um 11:48
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:05 Min

In einem Interview beschrieb die Schauspielerin Katerina Jacob, dass sie angeblich 800.000 Euro in die Rentenversicherung eingezahlt hat und dafür lediglich 1.400 Euro Rente bekommen soll. Dem widersprach nun die Deutsche Rentenversicherung. Das Statement liegt uns vor.

Die Deutsche Rentenversicherung widerspricht der Schauspielerin Katerina Jacob in Bezug auf ihre gesetzliche Rente. Sie hatte in einem Interview erwähnt, dass sie lediglich Anspruch auf 1.435 Euro Rente habe. Und das, obwohl sie im Laufe der Jahre etwa 800.000 Euro eingezahlt habe.

Jetzt hat sich auch die Deutsche Rentenversicherung Bund gegenüber der Deutschen Presseagentur (DPA) zu diesen Angaben geäußert – und weist sie zurück. Die Stellungnahme liegt uns vor.

Demnach könne die Schauspielerin keine 800.000 Euro eingezahlt haben. Hätte sie 45 Jahre lang Beiträge gemäß dem maximal berücksichtigten Einkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) eingezahlt, wären das etwa 510.000 Euro gewesen. Und das würde derzeit eine Rente von rund 3.400 Euro brutto ergeben, so die Rentenversicherung.

Ein Argument Katerina Jacobs für die niedrige Rente ist der Umstand, dass Schauspieler immer wieder Phasen hätten, in denen sie nicht drehen. Und diese Phasen wechseln sich mit gut bezahlten Zeiten ab.

Das bestätigt die Rentenversicherung zwar, fügt dann aber hinzu, wie es in solchen Fällen läuft: „Auch wenn hohe Verdienste erzielt werden, werden hierfür nicht unbegrenzt Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Beiträge zur Rentenversicherung können nur für Verdienste bis zur Beitragsbemessungsgrenze eingezahlt werden. Diese liegt in diesem Jahr bei 8.050 Euro im Monat“, lässt die Einrichtung verlauten. Auf Verdienste oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden keine Rentenversicherungsbeiträge fällig.

Und diese Grenze lag nicht immer so hoch wie heute. So gibt die Rentenversicherung ein Beispiel: „Lag beispielsweise im Jahr 2002 die monatliche Beitragsbemessungsgrenze bei 4.500 Euro, konnten selbst bei einem Verdienst von monatlich 6.000 Euro Beiträge nur auf Grundlage von 4.500 Euro eingezahlt werden. Der darüber liegende Verdienst in Höhe von 1.500 Euro blieb beitragsfrei.“

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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