Neugeborenes umklammert Finger der Mutter: Eine gute Risikolebensversicherung bietet Nachversicherungsgarantien bei Geburt oder Adoption eines Kindes © picture alliance/dpa | Waltraud Grubitzsch
  • Von Andreas Harms
  • 13.02.2025 um 16:18
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Diese Erkenntnis kann sich wirklich sehen lassen: Auf dem Gebiet der Risikolebensversicherung erreicht im neuen Rating von Morgen & Morgen ein Großteil der Tarife die Spitzennote. Vor allem ein bestimmter Umstand half der Branche.

Viel Luft nach oben ist da offenbar nicht mehr. Das sehen auch die Analysten des Rating-Hauses Morgen & Morgen so. Denn die aktuelle Analyse der Risikolebensversicherung zeigt, dass der überwiegende Teil der Tarife die Top-Note von fünf Sternen erreicht hat. Schwächere Tarife seien hingegen komplett vom Markt verschwunden, berichtet Thorsten Saal, der die Abteilung Mathematik & Rating leitet.

Und so sieht entsprechend auch der neue Rating-Spiegel aus:

Rating-Spiegel für die Risikolebensversicherung 2025 (Quelle: Morgen & Morgen)
Rating-Spiegel für die Risikolebensversicherung 2025 (Quelle: Morgen & Morgen)

Als einen treibenden Einfluss machen die Analysten den seit Anfang 2025 erhöhten Höchstrechnungszins aus. Der biete den Versicherern neue Gestaltungsmöglichkeiten. Günstigere Prämien seien so möglich.

Doch das nutzt offenbar nicht jeder Anbieter. „Rund die Hälfte der Versicherer kalkuliert mit dem neuen Rechnungszins und bietet ihre Tarife, in dem von uns berechneten Modellfall, im Schnitt um knapp 6 Prozent günstiger als im Vorjahr an“, stellt Saal fest.

Was die Bedingungen angeht, zeigen sich verstärkt Premium-Tarife (etwa vergleichbar mit der privaten Haftpflichtversicherung). Die bieten zusätzliche Optionen wie Leistungen bei schwerer Krankheit (Dread Disease) oder vor dem Tod oder eine Klausel, über die sich der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung nachträglich erhöhen lässt. Dinge, die alles ein bisschen einfacher und beweglicher machen.

Wie gewohnt nennt Morgen & Morgen Mindestkriterien, die Anbieter voll oder zum Teil erfüllen müssen, um vier (durch * gekennzeichnet) oder fünf Sterne zu erhalten. Hier sind sie:

  • Versicherer verzichtet auf sein Recht auf Kündigung oder Vertragsanpassung nach Paragraf 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
  • Versicherer verzichtet auf das Recht zur Kündigung bei gemeldeter Gefahrerhöhung.
  • Versicherungsnehmer hat bei nicht gemeldeter Gefahrerhöhung ein Recht auf eine der Gefahrerhöhung entsprechende Leistung. (*)
  • Versicherer bietet Nachversicherungsgarantie bei Heirat oder Eintrag einer Lebenspartnerschaft.
  • Versicherer bietet Nachversicherungsgarantie bei Geburt oder Adoption eines Kindes.
  • Versicherer bietet Nachversicherungsgarantie bei Immobilienkauf.
  • Versicherer verzichtet auf unübliche Einschränkungen beziehungsweise Klauseln, die nicht zu den ratingrelevanten Sachverhalten gehören. (*)

Die Ratings können Sie bei Morgen & Morgen direkt abrufen.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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