- Von Andreas Harms
- 03.03.2025 um 16:51
Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 1. März 2025 das endgültige Insolvenzverfahren über das Insurtech Element Insurance eröffnet. Offizielle Ursache ist die Überschuldung des Unternehmens. Das teilte die deutsche Finanzaufsicht Bafin nun mit. Demnach war es nicht gelungen, Bestände oder Teilbestände von Element auf andere Versicherer zu übertragen.
Element Insurance war seit Oktober 2017 als Schaden- und Unfallversicherer zugelassen. Die Bafin bezeichnet ihn als mittelgroßen Versicherer. Anfang des Jahres hatte er rund 320.000 Verträge im Bestand, insbesondere Unfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen sowie Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen. Die vorläufige Insolvenz hatte die Bafin im Januar beantragt.

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Die Bafin beschreibt auch, welche Konsequenzen nun auf die Versicherten zukommen:
Die meisten Verträge (Ausnahmen sind etwa Pflichtversicherungen) enden einen Monat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, also am 1. April 2025 um 24:00 Uhr. Egal ob sie direkt oder über einen Kooperationspartner abgeschlossen waren. Die Betroffenen sollten daher schnell prüfen, ob sie alternativen Versicherungsschutz benötigen.
Ein Schaden, der vorher einträte, wäre zwar rechtlich noch gedeckt. Aber schon jetzt ist nicht garantiert, dass bis zum Vertragsende auftretende Schäden vollständig bezahlt werden. Versicherte sollen Schäden beim Insolvenzverwalter unter www.element-insolvenz.de anmelden. Dort können sie zugleich sehen, welche Informationen der Insolvenzverwalter bekanntgibt.
Ob und wann Ansprüche beglichen werden, steht noch nicht fest. Ebenso die Frage, ob Abschläge fließen. Beides hängt davon ab, wie hoch die Forderungen im Insolvenzverfahren insgesamt sind. Aber: Wie es aussieht, reicht das Sicherungsvermögen für den Großteil der voraussichtlichen Ansprüche aus, so die Bafin weiter.
Und hier noch vier Tipps der Bafin für Versicherte:
- Unterlagen prüfen – als White-Label-Versicherer tritt Element nach außen hin oft gar nicht als Ansprechpartner auf. Versicherte sollten also prüfen, wer ihr Risikoträger ist.
- Neuen Versicherungsschutz suchen – Versicherte sollten sich so schnell wie möglich nach neuen Versicherungsverträgen umsehen und sie bei Bedarf abschließen. Der neue Vertrag sollte nahtlos an den alten anknüpfen.
- Informationen genau lesen – Versicherte erhalten vom Insolvenzverwalter Infos zu Verträgen und Forderungen.
- Anmeldung von Ansprüchen prüfen – der Insolvenzverwalter fordert Versicherte auf, sämtliche Ansprüche bis zum 27. Mai 2025 unter der erwähnten Website www.element-insolvenz.de anzumelden. Das gilt auch für Ansprüche, die das Sicherungsvermögen nicht absichert, zum Beispiel auf Prämienrückzahlung oder Mehrkosten, die den Versicherten durch die Insolvenz oder den Wechsel des Versicherers entstanden sind.

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