- Von Andreas Harms
- 05.03.2025 um 12:40
Das Wichtigste zuerst: Das Kind blieb unverletzt. Es war mit dem Fahrrad bei Regen in ein Auto gefahren und hatte die Tür beschädigt. Das Problem für die Menschen darin war, dass das Kind erst sieben Jahre alt war. Damit war es deliktunfähig und musste für Schäden, die es im Straßenverkehr anrichtete, noch nicht geradestehen. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Wenn denn wenigstens die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. Dann würde ihre private Haftpflichtversicherung (PHV) den Schaden bezahlen, weil sie ja schließlich was verbockt hätten. Doch die winkte ab. Und das Landgericht Ingolstadt stellte fest, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt hatten (Aktenzeichen 72 O 516/23 V). Sie hatten das Kind ausreichend gut auf den Straßenverkehr vorbereitet. Damit blieb das Ehepaar im Auto auf seinem Schaden sitzen.

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Wie viel einfacher wäre es gewesen, wenn die Eltern in ihrer Haftpflicht eine ganz bestimmte Klausel gehabt hätten. Eine Klausel, nach der die Versicherung eben doch zahlt, wenn dem deliktunfähigen Kind ein teures Malheur unterläuft. Der Makler Bastian Kunkel von Versicherungen mit Kopf zählt die Klausel in einem seiner Erklärvideos zu den sieben wichtigsten Bausteinen in der Haftpflicht. Und bei vielen Versicherern gehört sie – zumindest im Familientarif – inzwischen zum Standard. Aber eben nicht bei allen.
Die private Haftpflicht hat sich in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickelt. Ein kaum noch zu überblickendes Sammelsurium an möglichen Klauseln und Umständen ist hinzugekommen und soll der Komplexität heutigen Lebens und heutiger Freizeit Rechnung tragen. Da geht es um Surfbretter, Hunde, Ferienhäuser, Digitalkarten für den Firmeneingang und natürlich: digitale Daten.
Welche Klauseln wichtig sind
Natürlich sollten Vermittler deshalb die Tarife genau mit den Gewohnheiten der Kunden abgleichen. Wenn man sich ein bisschen umhört, stellt sich jedoch eine Schnittmenge heraus, was ganz bestimmt mit hinein sollte und welche Fehler zu vermeiden sind.
„Einst als wichtigste Innovation der Assekuranz gefeiert, erweist sich die PHV noch heute als flexibel und fortschrittlich“, lobt auch die Rating-Agentur Franke und Bornberg. Im Jahr 2022 hat sie ihr PHV-Rating runderneuert und dabei einige Trends mit berücksichtigt: zum Beispiel Nachhaltigkeit, erneuerbare Energien (Stichwort: Solaranlagen) und Share-Economy. Mittlerweile hat sich schließlich herumgesprochen, dass auch für mehrere Haushalte eine einzige Bohrmaschine ausreichen kann.
Doch dann sollte in der Haftpflicht eine Klausel für Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen enthalten sein. Bei Franke und Bornberg gehört diese Klausel zum Beispiel zu den Mindestanforderungen, um die zweithöchste Note FFF zu erhalten.
Doch was gehört denn nun ganz sicher in so eine „absolute Muss-Versicherung“ (O-Ton Kunkel)? Die oben erwähnten Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen ganz sicher. Und hier noch drei weitere Beispiele. Da wäre zunächst der Schlüsselverlust. Der sollte für eigene, fremde, private und dienstliche Schlüssel greifen, also für: alle. Die Haftpflicht sollte neue Schlösser und Schlüssel ebenso wie Sicherungsmaßnahmen bezahlen. Laut Kunkel sollte sogar Objektschutz bis 14 Tage mit drin sein, und zwar alles ohne Sublimit.
Auf der nächsten Seite geht es unter anderem um Gefälligkeitsschäden.

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