Eine Frau und ein Mann freuen sich über eine Steuerrückerstattung: Die Experten der Debeka haben 5 Tipps für Steuerzahler, welche Ausgaben sie absetzen können, um ihre Steuerlast zu mindern. © Freepik
  • Von Barbara Bocks
  • 11.03.2025 um 12:53
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Steuern sparen wollen eigentlich alle, die die Steuererklärung abgeben. Wie das funktionieren kann, erklären die Experten der Debeka. Sie haben fünf Tipps herausgesucht, mit denen Steuerzahler ihre Abgabenlast mindern können. Die fünf Tipps in der Übersicht.

Steuern sparen vermutlich alle gerne. Die jährliche Steuererklärung hat aber so ihre Tücken. Für alle, die für das Jahr 2024 eine Steuererklärung abgeben müssen, endet die Frist am 31. Juli 2025.

Damit die Steuererklärung für das Jahr 2024 zum Geldsegen wird, haben die Experten des Versicherers Debeka fünf Tipps herausgesucht, mit denen Steuerpflichtige persönliche Ausgaben bei der Steuer geltend machen können.

Von den fünf Tipps einmal abgesehen, kann es sich aus Sicht der Debeka-Experten lohnen, wenn Steuerpflichtige Belege und Quittungen in den Bereichen sammeln, bei denen sie entsprechende Pauschalen überschreiten.

Dabei sollten sie beachten, dass sich die Pauschalen möglicherweise ändern und deren Höhe daher jedes Jahr kontrollieren. Um sicherzugehen, dass alle Absatzmöglichkeiten ausgeschöpft sind und alles korrekt ist, sollten sich Steuerzahler im Zweifel Rat vom Steuerberater einholen und die Frist zur Abgabe der Steuererklärung einhalten.

Auch der Lohnsteuerhilfeverein hat eine Liste mit Tipps zusammengestellt, mit der Steuerzahler ihre Steuerlast verringern können. Diese Liste finden Sie hier.

Das sind die fünf Steuer-Tipps der Debeka-Experten:

1. Tipp: Werbungskosten
Auto fährt auf der Autobahn Foto: evening_tao / Freepik
Auto fährt auf Autobahn. Foto: evening_tao / Freepik

Werbungskosten sind privat bezahlte Ausgaben, die in Zusammenhang mit dem Beruf stehen. Dazu zählen Arbeitsmittel wie Computer, Büromaterial, Fachliteratur, Fortbildungskosten für Seminare und Studiengebühren. Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, Kosten für Bewerbungen sowie Reisekosten zum Vorstellungsgespräch zählen ebenfalls dazu.

Grundsätzlich berücksichtigt das Finanzamt bei allen Arbeitnehmern die Werbungskostenpauschale, die sie in unregelmäßigen Abständen anpasst. Für das Jahr 2024 liegt sie bei 1.230 Euro. Belege für Werbungskosten zu sammeln lohnt sich also erst, wenn abzusehen ist, dass der Steuerzahler höhere Ausgaben als die Pauschale hat, zum Beispiel bei sehr langer Anfahrt zum Arbeitsplatz, bei häufiger Auswärtstätigkeit oder bei hohen Weiterbildungskosten.

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Barbara Bocks

Barbara Bocks ist seit 2011 als Journalistin im Wirtschafts- und Finanzbereich unterwegs. Seit Juli 2024 ist sie als Redakteurin bei der Pfefferminzia Medien GmbH angestellt.

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