- Von Andreas Harms
- 26.03.2025 um 14:24
Pfefferminzia Meine Herren, warum muss man Beamte anders behandeln als normale Angestellte?
Dirk Gärtner, Makler und Geschäftsführer Beamtencircle: Beamte haben ein anderes Berufsverständnis, denn sie können nicht arbeitslos werden. Damit haben sie einige Sorgen nicht, die andere haben. Wenn sie krank werden, läuft die Besoldung unbegrenzt weiter. Und später können sie problemlos wieder in den Beruf zurückkehren. Auch Kinder zu kriegen ist viel einfacher als in der freien Wirtschaft. Diese ganz andere Mentalität muss ich in der Beratung berücksichtigen.
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Michael Hinz, Signal Iduna Gruppe: Beamte sind ganz anders versorgt als normale Angestellte, denn der Dienstherr kümmert sich ja darum. Das betrifft sowohl Krankenversicherung als auch Altersvorsorge. Da geht es um großzügige Ruhestandslösungen. Aber es geht eben nicht nur um die Beamten selbst, sondern auch um ihre Familien. Da können sich Versorgungslücken auftun, die Berater ansprechen sollten. Diese Lücken können aber je nach Beamtengruppe sehr unterschiedlich sein. Schließlich gibt es zum Beispiel nicht nur Beamte auf Lebenszeit, sondern auch auf Probe und Widerruf.
Sind Beamte sicherheitsorientiert?
Hinz: Ganz sicher. Sie gehen bewusst diesen Weg, weil sie Sicherheit und die Versorgung schätzen. Deshalb ist es besonders wichtig, die Dinge, die der Dienstherr nicht absichert, noch privat abzusichern.
Das klingt alles sehr gut gepolstert. Gibt es denn auch Nachteile?
Moritz Heilfort, Makler, Paladinum Soldatenservice: Genau dieses beschriebene Sicherheitsbedürfnis könnte auch ein Nachteil sein. Risikoaffinität ist praktisch gar nicht vorhanden.

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Wann ein Beamter dienstunfähig versus berufsunfähig ist
Das hört sich doch für Versicherer ziemlich gut an.
Heilfort: Das ist die Frage. Wer sich mental voll auf den Dienstherrn verlässt, kümmert sich zum Beispiel nicht um die eigene Altersvorsorge oder die Arbeitskraftabsicherung. Beamte antworten gern mal, dass alles geregelt ist, und haben dazu noch gar keine eigenen Recherchen angestellt. Das versetzt Berater in eine schwierige Situation. Wir müssen diese sicherheitsbedürftigen Menschen davon überzeugen, dass sie eben nicht in Watte eingepackt sind und selbst etwas tun müssen.
Gärtner: Wir müssen ihnen zeigen, was passiert, wenn etwas passiert. Das ist anders als in der Privatwirtschaft und erfordert viel Fachwissen. Allerdings müssen Beamte wegen ihrer hohen Versorgung deutlich weniger zusätzlich tun als Menschen aus der Privatwirtschaft.
Was sind denn typische Lücken?
Gärtner: In der Krankenversicherung gibt es welche, weil die Beihilfe je nach Bundesland unterschiedlich gestaffelt ist und sich auch ändern kann. Deshalb muss ein guter Tarif so etwas auffangen. Wer noch nicht Beamter auf Lebenszeit ist und dienstunfähig wird, ist überhaupt nicht abgesichert. Und selbst Beamte auf Lebenszeit haben zum Beispiel nur zirka 2.000 Euro Grundversorgung bei Dienstunfähigkeit, aber davon gehen noch Krankenversicherung und Steuer ab. Das reicht nicht aus, um den Lebensstandard zu halten.
Machen wir mit der Arbeitskraft weiter. Was müssen Versicherer dort beachten?
Hinz: Bei Beamten geht es um die Dienstunfähigkeit, und die stellt der Dienstherr fest. Also stellt sich die Frage, welche Klauseln der Versicherer verwendet. Man unterscheidet zwischen echten und unechten Dienstunfähigkeitsklauseln, kurz DU-Klauseln. Bei der echten Klausel folgt der Versicherer dem Urteil des Dienstherrn und prüft nicht mehr selbst. Das ist der Idealfall. Wir von Signal Iduna arbeiten so und sind deshalb gut im Geschäft, insbesondere bei Polizisten, die bei uns eine Zielgruppe sind. Wir haben aber auch viel mit Lehrern und Soldaten zu tun.
Gärtner: Das kann ich bestätigen. Jeder, der Beamte berät, sollte nur Verträge mit echter DU-Klausel vermitteln. Etwas anderes darf nicht sein.

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