Martin Klein, geschäftsführender Vorstand beim Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen © Votum-Verband
  • Von Andreas Harms
  • 07.04.2025 um 16:53
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Europa kürzt seinen eigenen Green Deal kräftig zusammen, um die Wirtschaft zu entlasten. Also sollte es auch gleich die höchst unbeliebte Nachhaltigkeitspräferenzabfrage in der Beratung zwei Jahre aussetzen, fordert der Votum-Verband.

Wenn man schon den Green Deal aufweicht und Berichtspflichten in die Warteschleife schiebt, kann man auch die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage in der Anlageberatung zwei Jahre aussetzen. Das fordert der Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen.

Damit bezieht sich der Verband auf die jüngsten Nachrichten aus der EU, die mit Berichtspflichten zusammenhängen. Eine davon kam Ende Februar und lockerte Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD), EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) und Taxonomie (mehr dazu hier).

Eine weitere Nachricht folgte am 3. April: Das Europäische Parlament stimmte im Rahmen des sogenannten Omnibus-Pakets der EU-Kommission dafür, die Nachhaltigkeitsberichtspflichten zu verschieben. Für große Unternehmen geht es dann mit dem Geschäftsjahr 2027 (Bericht 2028) los. Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) folgen ein Jahr später.

Auch die CSDDD wurde verschoben: Die Mitgliedstaaten haben nun bis Juli 2027 Zeit, sie in nationales Recht zu überführen. Die neuen Pflichten greifen ab 2028. Der Rat der EU hatte dem Vorschlag bereits am 26. März zugestimmt.

Hauptsächliches Ziel dieser Maßnahmen ist es, in den aktuell schwierigen Zeiten die Wirtschaft zu entlasten. Und da könnte man ja gleich mal bei den Vermittlern weitermachen, so Votum, und sie ebenfalls um ein bürokratisches Monstrum erleichtern.

„In der aktuellen Lage ist eine Entlastung der Unternehmen mehr als geboten“, heißt es vom Verband. „Gleichzeitig ist es nun folgerichtig, auch die Pflicht zur Nachhaltigkeitspräferenzabfrage in der Anlageberatung vorübergehend auszusetzen“, fordert der geschäftsführende Vorstand Martin Klein. Genaugenommen um die erwähnten zwei Jahre.

In den Augen des Votum-Verbands hatte man die ganze Abfragepflicht falsch aufgezogen. sei Sie sei schon gestartet, noch bevor die dafür nötigen Daten der Unternehmen sicher vorlagen.

„Hier wurde der zweite Schritt vor dem ersten gemacht“, so Klein weiter. „Wenn Berater Empfehlungen geben sollen, brauchen sie eine verlässliche Datenbasis. Diese fehlt derzeit – und das führt zu Unsicherheit bei Kunden und einem kaum tragfähigen Haftungsrisiko für Berater.“

Außerdem beobachtet man bei Votum einen gewissen Bärendienst an der Nachhaltigkeit. Denn gerade wegen der überkomplexen und unübersichtlichen Fragelogik würden Kunden Nachhaltigkeit in der Geldanlage verstärkt ablehnen.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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