- Von Andreas Harms
- 08.04.2025 um 12:19
Auf der ersten Gläubigerversammlung des insolventen Insurtechs Element Insurance gab Insolvenzverwalter Friedemann Schade neue Daten und Fakten zur Lage bekannt. Die Versammlung fand am 8. April vor dem Amtsgericht Charlottenburg statt. Schade ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei BRL. Mehr zur Element-Insolvenz lesen Sie hier, hier und hier.
Hintergrund: Element Insurance war seit Oktober 2017 als Schaden- und Unfallversicherer zugelassen. Es ist ein „White-Label-Anbieter von Versicherungslösungen“. Es erstellt also Policen für andere, zum Beispiel Assekuradeure, die diese dann unter eigenem Namen ihren Kunden anbieten. Die vorläufige Insolvenz hatte die Bafin im Januar beantragt. Am 1. März 2025 folgte die endgültige Insolvenz.
Recht knifflig wirkt das, was Schade zu Schadenfällen und Vertragsbetreuung sagt. Denn die hatte Element Insurance nicht selten an Partnerunternehmen ausgelagert. Damit beides aber in Zukunft weiterläuft, sind neue Verträge nötig. Mit den meisten Partnerunternehmen habe das auch geklappt, so Schade sinngemäß.

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Doch ein einziges solches Unternehmen weigere sich bislang, Verträge weiter zu betreuen beziehungsweise Schäden zu begleichen. Obwohl es dazu eigentlich verpflichtet sei. Auf Anfrage teilte man uns mit, dass es sich um einen Assekuradeur handelt. Deshalb zieht Schade nun vor dem Landgericht Düsseldorf gegen das Unternehmen rechtlich ins Feld. Den Namen nannte er nicht.
Andere Dinge hingegen gehen ihren geordneten Gang. Laut Schade hatte man direkt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (am 1. März) alle namentlich bekannten Versicherungsnehmer angeschrieben und aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden. Ein entsprechendes Online-Portal mit Namen www.element-insolvenz.de hatte man dazu eingerichtet.
Tausende Gläubiger folgten dem Ruf und meldeten über 11.000 Forderungen an. Schade geht davon aus, dass in den kommenden Wochen noch viele weitere folgen werden. Die vom Insolvenzgericht gesetzte Frist, um Forderungen anzumelden, läuft noch bis Ende Mai 2025.
Eine andere Frist ist hingegen wie erwartet abgelaufen. Denn zum 1. April endeten „die allermeisten“ der 320.000 Versicherungsverträge ohne gesonderte Kündigung. Das geht auf Paragraf 16 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zurück. Er sieht vor, dass Versicherungsverträge einen Monat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens auslaufen. Für einige wenige Verträge gibt es Sonderregelungen.
„Das Insolvenzverfahren hat mit mehreren hunderttausend betroffenen Vertragspartnern nicht nur aufgrund der hohen Anzahl der Beteiligten einen bedeutenden Umfang. Es ist seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung im Jahr 1999 auch das erste Versicherungsunternehmen dieser Größenordnung, das im Rahmen eines Insolvenzverfahrens abgewickelt werden muss,“ erklärt Insolvenzverwalter Schade.
Er wolle aber dafür sorgen, dass alle Verträge geordnet abgerechnet werden. Dazu führt er Element Insurance mit einer Mehrheit der Beschäftigten noch einige Monate weiter.

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