- Von Juliana Demski
- 24.09.2019 um 12:30
Wer im kommenden Jahr in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln oder dort versichert bleiben möchte, muss ein Mindestjahreseinkommen von voraussichtlich 62.550 Euro vorweisen können (wir berichteten). Dass diese Hürde, genannt Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), seit Jahren immer weiter steigt, ist dem PKV-Verband ein Dorn im Auge. In einer Stellungnahme erklärt er, wieso.
Wenn eine lange Krankheit zu finanziellen Problemen führt
SPD-Politiker Lauterbach vergleicht PKV mit Braunkohle
Zutrittshürde zur PKV soll auf über 62.000 Euro steigen
Aber von vorn:
Um die Entwicklung rund um die Zutrittshürde in die PKV zu verstehen, müssen zwei Begriffe geklärt sein: einerseits die oben genannte JAEG. Je höher diese ausfällt, desto weniger Menschen haben auch die Wahlfreiheit, in die PKV zu wechseln oder dort zu bleiben. Auf der anderen Seite gibt es noch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Diese ist der Wert, der bestimmt, bis zu welcher Höhe das Einkommen für Beiträge zur Sozialversicherung herangezogen wird.
Seit 2002 sind diese beiden Werte nicht mehr identisch – damals wurden sie von der Regierung voneinander entkoppelt. Sie entwickeln sich seither unterschiedlich und driften mehr und mehr auseinander. Grund für die politische Entscheidung waren wirtschaftliche und finanzielle Schwierigkeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Hinzu kommt ein weiteres Gesetz, das seit 2003 gilt: Seitdem existieren zwei Versicherungspflichtgrenzen gleichzeitig: Für alle PKV-Versicherten, die am 31. Dezember 2002 bereits als Arbeitnehmer versicherungsfrei und privat krankenversichert waren (PKV-Bestandsfälle), gilt nach wie vor die BBG der GKV als „besondere JAEG“.
All das kritisiert der PKV-Verband stark:
„Die außerordentliche Anhebung der JAEG im Jahr 2003 ist wettbewerbsfeindlich und hat den Wettbewerb zwischen GKV und PKV systematisch eingeschränkt. Immer mehr Arbeitnehmer werden in der GKV pflichtversichert. Schon heute sind über 85 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der GKV pflichtversichert und haben keine Wahlfreiheit“, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme.
Und weiter: „Für diese Personengruppe besteht faktisch eine ‚Arbeitnehmer-Bürgerversicherung’. Um den Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Arbeitnehmer zu stärken, muss die JAEG auf das Niveau der BBG (= ‘besondere JAEG’) gesenkt werden.“
Optional könne die JAEG auf dem für 2019 geltenden Niveau von 60.750 Euro solange eingefroren werden, bis JAEG und BBG wieder auf gleichem Niveau lägen.
„Danach würden beide Grenzen wieder entsprechend der Bruttolohnentwicklung jährlich angepasst werden. Dieser sanfte Prozess der Wiederangleichung von BBG und JAEG würde bei einer angenommenen Lohnentwicklung von durchschnittlich 2 Prozent pro Jahr in etwa sechs bis sieben Jahre dauern. Mit beiden Optionen würde auch die parallele Existenz von einer allgemeinen und einer besonderen JAEG behoben“, rechnet der Verband vor.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren