- Von Lorenz Klein
- 09.09.2019 um 15:07
Auch im kommenden Jahr dürfte sowohl die Versicherungspflichtgrenze für die private Krankenversicherung (PKV) steigen als auch die Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung.
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Wie aus einem aktuellen Referentenentwurf des Arbeitsministeriums hervorgeht, auf den der Versicherungsmakler und PKV-Experte Sven Hennig hinweist, sehen die neuen Obergrenzen unter anderem vor, dass Arbeitnehmer künftig mehr verdienen müssen, um sich privat krankenversichern zu können. Die Anpassungen ergeben sich aus der positiven Lohnentwicklung aus dem Jahr 2018.
Zwar werden die vorläufigen Größen erst im Dezember vom Bundeskabinett verabschiedet. Doch Hennig betont, dass sich diese Erstentscheidung des Ministeriums in den vergangenen Jahren noch nie verändert hätte. „Somit können Sie diese Werte als 2020er Zahlen heranziehen und sich hierauf bei der weiteren Planung berufen“, erklärt der Makler den Lesern seines Blogs.
Die wichtigsten Fragen im Überblick:
Welches Jahreseinkommen wird für den PKV-Eintritt benötigt?
Die sogenannte Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird den Angaben zufolge im Jahr 2020 bei 62.550 Euro brutto im Jahr liegen. Das bedeutet: Arbeitnehmer müssen mindestens 5.212,50 Euro monatlich verdienen, um in die PKV aufgenommen zu werden beziehungsweise um dort versichert zu bleiben. Das sind 150 Euro mehr als in den vorherigen Monaten.
Was passiert, wenn PKV-Mitglieder die neue Grenze unterschreiten?
Privatpatienten, die im kommenden Jahr unter die Versicherungspflichtgrenze von 62.550 Euro fallen, müssen in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren. Aber: Wer auf ein Jahreseinkommen von 60.750 Euro (was der gegenwärtigen Pflichtgrenze entspricht) bis unter 62.550 Euro kommt, kann sich auf Antrag von der ab 1. Januar 2020 geltenden GKV-Pflicht befreien lassen. „Diese Befreiung gilt nur für den einen Grund (steigende Beitragsbemessungsgrenze) unwiderruflich“, erklärt Makler Hennig.
Warum müssen Gutverdiener künftig höhere Sozialabgaben zahlen?
Neben der Versicherungspflichtgrenze steigen im kommenden Jahr auch die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung. Dadurch erhöhen sich unter anderem auch die Sozialabgaben für gesetzlich versicherte Gutverdiener.
So wird für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung künftig ein monatliches Bruttoeinkommen von maximal 56.250 Euro im Jahr herangezogen (4.687,50 Euro im Monat, 2019 waren es pro Monat 150 Euro weniger). Für höhere Einkommen steigen die Beiträge ab dieser Grenze also nicht weiter.
Darüber hinaus steigen die Bemessungsgrenzen der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die beiden Tabellen im Beitrag zeigen alle Veränderungen im Überblick. Zum Download geht es hier.
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