- Von Juliana Demski
- 06.09.2019 um 16:51
Wer sich als Chef eines Unternehmens vor Schäden schützen will, sollte auch seine Mitarbeiter gelegentlich überprüfen. Denn schlägt ein krimineller Angestellter zu, kostet das ein Unternehmen im Schnitt rund 115.000 Euro, wie der Branchenverband GDV auf Basis einer Studie berichtet, für die der Verband 2.400 Schadenfälle analysiert hat.
Passgenauer Schutz für Mittelständler
Mehrheit der Gewerbe-Makler meldet positive Resonanz
Tatsächlich, so der Verband, sind die eigenen Mitarbeiter hinsichtlich Betrug und Unterschlagung das größere Risiko für Unternehmen: Knapp zwei Drittel der Fälle und rund 75 Prozent des Gesamtschadens ging demnach auf das Konto krimineller Kollegen. „Angesichts unserer Erfahrungen müssen wir davon ausgehen, dass jedes Jahr 5 bis 10 Prozent der deutschen Unternehmen von eigenen Mitarbeitern betrogen werden“, sagt Rüdiger Kirsch, Vorsitzender des Bereichs Vertrauensschadenversicherung im GDV.
Mögliche Hintergründe kennt der Leipziger Strafrechtsprofessor Hendrik Schneider, den der GDV zum Thema befragt hat:
„Aus der Perspektive der Täter sind Sicherheitslücken günstige Tatgelegenheiten. Insbesondere bei längerer Unternehmenszugehörigkeit kann ein Mitarbeiter der Versuchung der günstigen Gelegenheit erliegen. Bisweilen kommen noch persönliche Risikokonstellationen hinzu, die entsprechende Taten begünstigen. So zum Beispiel, wenn der Täter meint, ‚einen Extrabonus verdient zu haben‘ oder wenn er sich von seinem Chef gekränkt und zurückgesetzt fühlt.“
Immerhin: Sich zu schützen, ist gar nicht so schwer. Während eine passende Vertrauensschadenversicherung laut GDV für die Absicherung des entstandenen Schadens aufkommt, stehen Unternehmen diese Schutzmaßnahmen zur Gefahrenabwehr zur Verfügung.
- Ein Compliance-Beauftragter
- Ein Hinweisgebersystem
- Ein verbindlicher Verhaltenskodex
- Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter
- Bei Zahlungen stets dem Vier-Augen-Prinzip treu bleiben
Und: Müssen besonders exponierte Stellen besetzt werden, sollten Unternehmen ein polizeiliches Führungszeugnis anfordern, so der Rat des GDV.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren