- Von Lorenz Klein
- 27.08.2019 um 17:44
Der Schlagabtausch zwischen der Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) und dem Vermittlerverband AfW geht in eine neue Runde.
Vermittler sollten sich schnell um 34f-Registrierung kümmern
In einer Pressemitteilung hatte AfW-Vorstand Norman Wirth zu einer vorherigen Mitteilung des VSAV Stellung bezogen (wir berichteten). Wirth trat darin der These von VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth entgegen, wonach der Gesetzgeber die Fondspolice als ein von der Finanzaufsicht Bafin zu kontrollierendes Anlageprodukt nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) definieren könnte. Vermittler von Fondspolicen sollten daher eine zeitnahe Beantragung einer 34f-Erlaubnis prüfen, so die Empfehlung des VSAV. Wirth hält dagegen eine 34d-Registrierung für ausreichend – diese Sichtweise wiederum zog nun die Kritik der Vereinigung auf sich.
„Den Aussagen von Herrn Wirth betreffend nehmen wir wie folgt Stellung“, beginnt ein Presse-Statement des VSAV, das Pfefferminzia vorliegt:
So eindeutig, wie Herr Wirth sie beschreibt, ist die Sachlage aus unserer Sicht nun wirklich nicht. Zu sehr gibt sogar schon der Bundesgerichtshof dafür eine andere Richtung vor. Auch lassen entsprechende Urteile in Deutschland und Österreich aufhorchen.
Deshalb halten wir es – bevor eine neue Regulierungsmaßnahme zum Schrecken aller Vermittler greift – für unsere Pflicht als Verband, gerade diejenigen Vermittler zu sensibilisieren, welche Fondspolicen auch zukünftig souverän in ihren Kunden-Zielgruppen einzusetzen gedenken.
Wir haben uns diesbezüglich im Vorfeld mit Mitgliedern und den erfahrenen Experten aus dem Kreis der VSAV-Netzwerkpartner ausgetauscht. Dazu gehört unter anderem seit langem auch Herr Rechtsanwalt Oliver Renner von der Kanzlei Wüterich und Breuker aus Stuttgart.
Juristisch gesehen ist die Problematik für den BGH relativ klar. Bitte lesen Sie dazu die Ausführungen von Herrn Renner. Und mit diesen Kenntnissen steht Herr Renner wahrlich nicht allein da. Die klare Tendenz bringt uns dazu, die strategisch vorausschauenden Vermittler anzuregen, sich rechtzeitig entsprechend Gedanken zu machen und sich gegebenenfalls auch entsprechend aufzustellen.
Gerade für Vermittler sollte doch es doch wohl zur richtigen Absicherung der eigenen beruflichen Zukunft dazugehören, sich mit den potenziellen Berufsrisiken und möglichen Veränderungen zu beschäftigen. Zumal bereits BGH-Urteile eine so eindeutige Richtung anzeigen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Hintergründe unserer Information ebenfalls noch mal ins Spiel bringen.
Mit freundlichen Grüßen VSAV e. V.
Ralf W. Barth
Hinweis der Redaktion: AfW-Vorstand Norman Wirth hat inzwischen den offenen Brief des VSAV in einem Schreiben an Pfefferminzia beantwortet. Was drin steht, erfahren Sie hier.
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