- Von Manila Klafack
- 12.08.2019 um 10:11
Eine Krankenkasse kann die Übernahme der Kosten einer vollstationären Behandlung im Vorfeld einer komplexen Organtransplantation nicht deswegen verweigern, weil „die Behandlung angesichts des guten Allgemeinzustandes der Patientin ambulant hätte durchgeführt werden können“.
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So lautet eine aktuelle Entscheidung des Sozialgerichts Mannheim (Aktenzeichen S 2 KR 3116/17). Damit wiesen die Richter eine entsprechende Klage der Krankenkasse ab. Die Meinung der Kasse, dass „kein Notfall vorgelegen habe“, wurde durch ein Sachverständigengutachten widerlegt.
Was war geschehen?
30.000 Euro verlangt die klagende Krankenkasse von einem Nierenzentrum zurück, in dem eine 1960 geborene Patientin drei Wochen auf eine Nierenlebendspende vorbereitet wurde. Ihre Nieren wurden aufgrund der bevorstehenden Operation komplett entfernt. Daher war zum einen eine regelmäßige Dialyse notwendig. Zum anderen musste sie zusätzlich zu den üblichen immununterdrückenden Behandlungen weitere Behandlungen in Kauf nehmen.
Grund dafür war, dass der Spender, ihr Ehemann, eine nicht kompatible Blutgruppe hatte. So musste die Patientin insgesamt zehn Immunadsorptionen, zwei Plasmapheresen und elf Dialysen mitmachen. Diese dauerten kombiniert jeweils neun bis zehn Stunden. Zudem wurde sie engmaschig überwacht, unter anderem durch Blutentnahmen und Laboruntersuchungen.
Krankenkasse will in Berufung gehen
Das Sachverständigengutachten bestätigte die Einschätzung des beklagten Nierenzentrums. Die immunologische Behandlung der Patientin, die ohne eigene Nieren keine Möglichkeit der Flüssigkeitsregulierung gehabt habe, habe zu einer Überwässerung und Gewichtszunahme von jeweils 1,9 Kilo oder 3 Prozent des Körpergewichts innerhalb weniger Stunden und damit zu einer starken Belastung des Herz-Kreislauf-Systems geführt.
Die Krankenkasse hat bereits Berufung gegen die Entscheidung des Sozialgerichts eingelegt (Aktenzeichen L 11 KR 2111/19).
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