- Von Juliana Demski
- 06.08.2019 um 13:32
Was ist geschehen?
Ein Arbeitnehmer, der den heimischen Keller als Homeoffice nutzt und dort auch häufig Kollegen zu Meetings einlädt, stolpert auf dem Rückweg von der Toilette. Den Sturz will er als Arbeitsunfall geltend machen – schließlich wäre ein ähnlicher Unfall im Büro versichert. Der Fall landet vor Gericht.
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Das Urteil
Die Richter des Sozialgerichts München sehen das anders als der Kläger. Sie unterscheiden zwischen Homeoffice und Bürogebäude des Arbeitgebers. Denn: Im Zuhause des Angestellten habe der Arbeitgeber keinen Einfluss auf die Sicherheit der Einrichtung (Aktenzeichen S 40 U 227/18), deshalb könne dort auch nicht die gesetzliche Unfallversicherung greifen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gerichte ziehen enge Grenzen
In der jüngeren Vergangenheit zogen unter anderem diese Urteile enge Grenzen, was den gesetzlichen Unfallschutz im Homeoffice anbelangt: So genießt ein Arbeitnehmer, der sich vom Homeoffice in die Küche begibt, um dort ein Glas Wasser zu trinken, keinen Unfallversicherungsschutz.
In einem anderen Fall hatten die Richter zu entscheiden, ob ein Arbeitsunfall vorliegt, wenn einer Mutter auf dem Weg vom Kindergarten zum Homeoffice etwas zustößt. Nein, sagte das Gericht. Beim Homeoffice gebe es keinen Arbeitsweg und dementsprechend auch keine Umwege, die in den gesetzlichen Schutz miteinbezogen werden könnten.
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