- Von Lorenz Klein
- 06.08.2019 um 12:24
Eine private Haftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung gehörten zu den wichtigsten Versicherungen für Schulanfänger, stellt Bianca Boss, Pressesprecherin beim Bund der Versicherten (BdV), in einer Mitteilung klar.
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Im Hinblick auf die private Haftpflichtversicherung sei ein Tarif für die ganze Familie empfehlenswert. Dieser sollte auch bei Schäden leisten, den deliktunfähige Kinder verursacht haben. Denn: „Kinder gelten bis zu ihrem siebten Geburtstag, im Straßenverkehr sogar bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres, als deliktunfähig“, erklärt der BdV.
Die Folge: Sofern keinem der Erziehungsberechtigten eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann, kann es sein, dass die Geschädigten auf dem Schaden sitzen bleiben. „Wer Wert darauf legt, dass auch in so einem Fall der Schaden ersetzt wird, kann den eigenen Versicherer bitten, den Schaden trotzdem zu begleichen. Das ist jedoch nur möglich, wenn der Tarif auch Schäden durch deliktunfähige Kinder abdeckt“, so BdV-Sprecherin Boss weiter.
Eine private Unfallversicherung eigne sich ebenfalls für den Nachwuchs, da viele Unfälle in der Freizeit geschehen, bei denen die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift – dessen Schutz beschränkt sich auf einen Unfall in der Schule oder auf dem Schulweg.
Eine privat abgeschlossene Unfallpolice leiste bei einer verbleibenden Invalidität einen Kapitalbetrag, der zum Beispiel für benötigte Neuanschaffungen oder Umbauten genutzt werden könne, erläutern die Verbraucherschützer. „In jedem Fall sollte für Kinder eine Unfallrente vereinbart sein, um die durch eine Invalidität erhöhten laufenden Kosten zu decken“, so Expertin Boss.
Wenn der Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung möglich sei, sollten Eltern diese der Unfallversicherung vorziehen. Denn: Eine Kinderinvaliditätsversicherung sichert nicht nur die Invaliditätsrisiken des Kindes ab, die aufgrund eines Unfalls, sondern auch aufgrund einer Krankheit entstehen können. Sie sei daher deutlich teurer als eine klassische Unfallversicherung, biete aber einen umfassenderen Schutz, so der BdV.
Die Schülerzusatzversicherung, die in Baden-Württemberg angeboten wird, sei hingegen auch trotz der Neuauflage nicht ausreichend (wir berichteten). Gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen leiste die darin enthaltene Unfallversicherung beispielsweise nur bei Schäden während der Schulzeit oder auf dem Schulweg. Die Versicherungssumme im Bereich der Privathaftpflicht sei zudem mit 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden „immer noch viel zu niedrig“, kritisiert der BdV. „Wir empfehlen eine Mindestdeckungssumme von 15 Millionen Euro“, betont Sprecherin Boss.
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