- Von Lorenz Klein
- 01.08.2019 um 08:46
Wie definiert Infima den Marktstandard?
Infinma hat zunächst die wichtigen Qualitätsmerkmale aus den Versicherungsbedingungen der 76 untersuchten BU-Versicherer analysiert. Anhand von 18 Kriterien (siehe Liste unten) wurde sodann überprüft, welche ganz konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt.
Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt, und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“, wie die Analysten ihre Methode erklären. Anders gesagt: Der Marktstandard wird für Infinma durch die Regelung definiert, die in den betrachteten Bedingungswerken am häufigsten verwendet wird.
Für die einzelnen Kriterien stellt Infinma schlussendlich dar, ob der Versicherer eine Regelung getroffen hat, die besser oder schlechter als der Marktstandard ist.
>>> Hier geht es zu den aktuellen Marktstandards von Infinma
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Dabei kommt es bei der Festlegung der Kriterien immer mal wieder zu Änderungen. Beispiel: Um eine Übergewichtung des Themas Pflege innerhalb der BU zu vermeiden, habe man sich dazu entschieden, das Kriterium „Lebenslange BU-Rente bei Pflegebedürftigkeit“ durch die Regelungen zur BU nach dem Ausscheiden aus dem Beruf zu ersetzen“ (Kriterium 17), wie Infinma-Geschäftsführer Marc Glissmann erklärt.
So lauten die 18 Kriterien der aktuellen Untersuchung:
- Prognose
- Rückwirkende Leistung
- Abstrakte Verweisung
- Verzicht auf Umorganisation
- Kostenbegrenzung bei Umorganisation
- Berufswechselprüfung
- Leistungsbeginn
- Meldefristen
- Untersuchungen im Ausland
- Erhöhungsoption ohne Anlass
- Beitragsstundung
- Befristete Anerkenntnisse
- Meldepflicht Minderung BU
- Meldepflicht Aufnahme Tätigkeit
- Nachprüfung
- Leistung bei Arbeitsunfähigkeit
- Ausscheiden aus dem Beruf
- Option auf selbständige Anschluss-Pflegerente
Das Fazit der Analysten:
„Die Marktstandards sind diesmal deutlich in Bewegung gekommen. Viele Versicherer haben ihre Produkte weiter optimiert und beispielsweise auch unsere Anregungen zu einem Verzicht auf eine Meldepflicht bei Verbesserung des Gesundheitszustandes beziehungsweise Minderung des BU-Grades aufgenommen“, kommentierte Jörg Schulz, Geschäftsführer bei Infinma, die aktuellen Ergebnisse.
Die Veränderung des Marktstandards bei einem Kriterium ist für Schulz dementsprechend auch kein Zeichen für ein instabiles Verfahren. „Vielmehr zeigt es deutlich, dass die Markt- standards dynamisch auf Marktveränderungen reagieren und somit gut funktionieren. Zudem haben wir selber – anders als beispielsweise bei Ratings oder anderen Bewertungsverfahren – keinen Einfluss auf die Ergebnisse. Damit ist unser Verfahren besonders objektiv“, so Schulz.
Infinma vergibt kostenlose Zertifikate für die Produkte, die in allen 18 Kriterien gleichzeitig den Marktstandard mindestens erreichen oder diesen übertreffen. „Wie anspruchsvoll das Verfahren der Marktstandards ist, zeigt sich auch daran, dass diesmal nur 32 von 76 Gesellschaften die Voraussetzungen für eine Zertifizierung erfüllt haben“, erklärte Glissmann.
Helmut Achten
Vor 4 JahrenWenn die Hälfte den Standard nicht erreicht, darf man das darüber dann als Marktstandard bezeichnend? Das Überdurchschnittliche ist nie der Standard.
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kommentierenHelmut Achten
Vor 4 JahrenWenn die Hälfte den Standard nicht erreicht, darf man das darüber dann als Marktstandard bezeichnend? Das Überdurchschnittliche ist nie der Standard.