- Von Juliana Demski
- 22.07.2019 um 08:20
Rohrbrüche und Wasserschäden können überall passieren – auch in Apotheken. Hier ist es aber besonders wichtig, Keime und Bakterien schnellstmöglich zu beseitigen. Um in so einem Fall gut abgesichert zu sein, haben die meisten Besitzer eine passende Police. Das Problem: Diese zahlt nur, wenn Inhaber sofort und richtig handeln – so steht es in der „Obliegenheitspflicht“ des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
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Was tun im Vorfeld?
„Die Apotheke hat generell bei jeder Versicherung die Möglichkeit, sich die Sanierung bezahlen zu lassen, wenn sie innerhalb der ersten drei Tage tätig ist“, erklärt Versicherungsmakler Michael Jeinsen gegenüber dem Portal „Apotheke-Adhoc“. Wichtig sei es vor allem, auf Hygienesanierung spezialisierte Betriebe mit der Norm DIN EN ISO 9001 zu setzen sowie vorab bereits mit der Versicherung zu klären, ob diese einen solchen Schaden übernehme.
Wenn der Ernstfall eintritt
„Bei einem Wasserschaden sollte der Betroffene zuerst nicht der Versicherung Bescheid gegeben, sondern Hilfe bei zertifizierten Fachbetrieben suchen“, so Jeinsen. Es sei von Vorteil, die Betriebe bereits im Vorfeld zu kennen und auf nie Notfallliste zu setzen. Denn: Innerhalb der ersten drei Tage nach dem Schaden müssen die Handwerker tätig werden, damit die Versicherung die Kosten trägt.
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