- Von Oliver Lepold
- 16.07.2019 um 10:25
Pfefferminzia: Welche typischen Fehler machen viele Menschen bei der Vermögensübertragung auf die nächste Generation?
Jan Philipp Kühme: Der häufigste und finanziell und organisatorisch größte Fehler ist es, sich erst gar nicht mit dem Thema zu befassen. Entgegen der weitläufigen Auffassung, dass Vermögen durch falsche Anlagen aufgezehrt wird, erleben wir, dass Geld bei der Vermögensübertragung durch fehlende Planung vernichtet wird – etwa durch das Nichtberücksichtigen von steuerlichen Auswirkungen einer Erbschaft. Die Möglichkeiten einer Verteilung von Vermögen „mit warmen Händen“ ist vielfach nicht im Bewusstsein.
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Was ist bei Schenkungen generell zu beachten?
Die Schenkung sollte notariell erfolgen, um Missverständnissen und möglichem Streit unter späteren Erben vorzubeugen. Die Freibeträge sollten dabei optimal ausgeschöpft werden. Es können Auflagen erteilt werden. Zum Beispiel kann ein Vater seinem Sohn ein Haus schenken und dies mit der Auflage eines Wohnrechtes oder Nießbrauch verknüpfen. Intelligentes Schenken kann auch bedeuten, dass Vermögen weitergegeben wird, ohne dass damit zwingend ein Kontrollverlust des Schenkenden und eine Verfügungsgewalt des Beschenkten einhergeht. Hier gibt es interessante Produktansätze für 34d-Vermittler.
Inwieweit können über Bezugsrechte bei Lebens- und Rentenversicherungen Steuern gespart werden?
Entscheidend für eine Steuerfreiheit aus einer Lebensversicherung ist das zugrundeliegende Konstrukt aus Versicherungsnehmer, Beitragszahler und versicherter Person. Vielfach wird jedoch bei Abschluss nicht auf einfachste Grundsätze geachtet. Nehmen wir an, der Ehemann möchte seine Frau absichern. Falsch und trotzdem am häufigsten zu finden: der Ehemann als Versicherungsnehmer und versicherte Person, die Ehefrau als Bezugsberechtigte. Die Leistung aus der Versicherung wird dann dem individuellen Nachlassanteil der Ehefrau hinzugerechnet und unterliegt damit auch unter Umständen ihrer zu zahlenden Erbschaftssteuer. Falls keine Nennung eines Bezugsberechtigten im Todesfall erfolgt, fällt die Versicherungsleistung in die Erbmasse und erhöht damit die mögliche Steuerpflicht der Erben.
Was wäre in diesem Fall besser?
Richtig wäre hier, die Ehefrau als Versicherungsnehmerin, als Beitragszahlerin und als Bezugsberechtigte Person im Todesfall einzutragen mit dem Ehemann als versicherter Person. In diesem Konstrukt fällt die Versicherungsleistung nicht in die Erbschaft und wird dem Erbe der abzusichernden Person nicht zugerechnet.
Sind Versicherungsmakler und Anlagevermittler ausreichend qualifiziert, um zu diesem Thema zu beraten?
Der reine Vermittler eines Versicherungs- oder Anlageproduktes ist sicher nicht qualifiziert und wird dieses Thema von sich aus erfahrungsgemäß nicht beim Kunden aktiv ansprechen. Der Berater, der Ganzheitlichkeit in der Beratung lebt, ist in der Regel näher am Kunden dran und erkennt das Potenzial, wenn es um Themen wie Bestandssicherung, Neugeschäft und Empfehlungsgeschäft geht. Die eigentliche steuerliche und rechtliche Beratung obliegt den entsprechenden Fachdisziplinen. Diese findet aber erfahrungsgemäß immer in Abstimmung mit dem Vermittler statt.
Ohne ein Netzwerk geht es also nicht?
Netzwerke aus Fachdisziplinen, also fachlich versierten Steuerberatern, Rechtsberatern und Notaren, sind wichtig für den Vermittler. Sie machen die eigentliche und auf den individuellen Kundenfall bezogene fachliche Beratung in ihren Disziplinen. Auch wenn der Kunde einen eigenen steuerlichen oder Rechtsdienstleister hat: Nicht jeder dieser Berater beherrscht diese Themen auch wirklich! Daher zählt: Augen auf bei der Partnerwahl.
Aus diesem Netzwerk zieht der Vermittler auch weiteren Nutzen, etwa über Empfehlungen. In den Augen des Kunden hat der Vermittler häufig eine Art Richtlinienkompetenz. Er leitet den Kunden durch den Prozess und koordiniert die anderen Disziplinen. Natürlich benötigt er entsprechendes Wissen. Die Art, wie er an dieses Wissen kommt, kann vielschichtig sein. Ein Titel allein, wie zum Beispiel der Estate Planner, ist noch kein Qualitätsmerkmal.
Mit welchem Ansatz sprechen Sie als Finanzplaner das Thema beim Kunden an?
Das Thema ist bei mir Standardthema in jeder Beratung. Insbesondere, wenn es zu Heirat, Kindergeburten und Immobilienerwerb kommt, bieten sich gute Beratungs- und Vermittlungsansätze. Es empfiehlt sich, deutlich und klar auf Risiken wie etwa mögliche Erbschaftssteuerrisiken und Risiken aus der Bildung einer ungewollten Erbengemeinschaft hinzuweisen. Dabei geht es nicht um konkrete Beratung im Einzelfall, sondern das grundsätzliche Sensibilisieren für das Thema und die Notwendigkeit einer Strategie. Vielen Menschen ist nicht bewusst, wie schnell sie mit diesen Themen konfrontiert werden können.
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