- Von Juliana Demski
- 15.07.2019 um 09:05
Im Schadenfall bekommen Versicherte verschiedenste Fachbegriffe von ihren Anbietern zu hören. Nicht selten entstehen so Missverständnisse. Die Versicherung Universa will Licht ins Dunkel bringen und hat typische Begriffe aus der Versicherungswelt entschlüsselt.
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Ein Beispiel: der sogenannte Neuwert
Dahinter versteckt sich der Neuwert von Sachen gleicher Art und Güte. Er ist der Preis, der gezahlt werden muss, um Gegenstände mit den gleichen Qualitätsmerkmalen und Eigenschaften in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Er kann niedriger, aber auch höher als der ursprüngliche Kaufpreis sein. Häufig kommt der Neuwert in der Hausratversicherung zum Einsatz – beispielsweise, wenn nach einem Brandschaden eine neue Küche angeschafft werden muss.
Wiederbeschaffungswert – was ist das eigentlich?
In der Kfz-Versicherung kommt auch häufig der Ausdruck „Wiederbeschaffungswert“ zum Einsatz. Hier geht es beispielsweise in der Kaskoversicherung darum, nach einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert bezahlt zu bekommen. Der Wiederbeschaffungswert entspricht hier dem Händlerverkaufspreis – also wie viel ein genauso altes Fahrzeug gleicher Bauart aktuell beim Händler kosten würde. Der Restwert wird in der Regel von einem Sachverständigen durch Schätzung oder anhand von Restwert-Börsen ermittelt.
Zeitwertentschädigung in der Haftpflichtversicherung
Auch nicht selten gehört: die Zeitwertentschädigung. Wird ein Dritter schuldhaft geschädigt, hat er Anspruch auf Schadenersatz. Die Haftpflichtversicherung übernimmt dann, sofern vorhanden, entweder die Kosten für eine Reparatur, bei einem wirtschaftlichen Totalschaden den Zeitwert. Das ist der Wert, den der Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadens hatte. Hier wird vom Neuwert des Gegenstandes ein Abzug aufgrund von Alter und Abnutzung vorgenommen.
Beispiel: Ein Mann kaufte sich im Oktober vergangenen Jahres ein Smartphone für 849 Euro. Im April wirde es von einer Frau beschädigt. Zum Schadenzeitpunkt beträgt der Neuwert nur noch 774 Euro. Abzüglich Alter und Abnutzung bekommt der Mann von der Haftpflichtversicherung den Zeitwert in Höhe von von 619 Euro ersetzt.
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