- Von Lorenz Klein
- 10.07.2019 um 17:57
Rund 100 Pensionszusagen hat die bbvs Beratungsgesellschaft für betriebliche Versorgungswerke unter die Lupe genommen und das Ergebnis in einem DIA-Dossier zusammengefasst. Das Fazit, dass die Autoren darin ziehen, ist alles andere als erfreulich.
„Diese Analyse ist zwar nicht repräsentativ, zeigt aber das Ausmaß an Fehlern auf, mit denen wohl in großer Breite bei Pensionszusagen zu rechnen ist“, wird bbvs-Geschäftsführer Michael Diedrich in einer Mitteilung des DIA zitiert, die von DIA-Sprecher Klaus Morgenstern verfasst wurde..
Krise bei Deutscher Steuerberater-Versicherung verschärft sich
„Chance auf keinen Fall ungenutzt verstreichen lassen“
Leistungskürzungen in Millionen-Höhe wegen Sanierung
Diedrich demonstriert dies laut Mitteilung mit einigen Fehlerhäufigkeiten, die er bei den Untersuchungen ermittelt habe. Demnach bestand bei 95 Prozent der begutachteten Pensionszusagen eine finanzielle Unterdeckung. Und damit nicht genug: Bei fehlender Finanzierbarkeit von Pensionszusagen gegenüber beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern drohe der Vorwurf einer verdeckten Gewinnausschüttung, warnen die Experten. Die bisher gebildeten Rückstellungen müssten dann ganz oder teilweise aufgelöst und versteuert werden.
Weiter stellten die Analysten fest: Bei 50 Prozent der zugesagten Renten für den Fall der Berufsunfähigkeit und bei reichlich 90 Prozent der vereinbarten Hinterbliebenenabsicherungen fehlte ebenfalls die notwendige Ausfinanzierung. Auch in diesem Fall drohten eine Auflösung von Rückstellungen und damit eine „schlagartig höhere steuerliche Belastung für das Unternehmen“.
Ungenügende Ausfinanzierung nicht das einzige Problem
Dabei sei eine ungenügende Ausfinanzierung aber nur eine Stolperstelle bei der Gestaltung von Pensionszusagen. Diedrich verweist in der Mitteilung auf weitere Fehler: Es gibt keinen Gesellschafterbeschluss für die Pensionszusage (54 Prozent). Die erforderliche Wartezeit zwischen der Bestellung des Geschäftsführers und der Erteilung der Zusage wurde nicht eingehalten (39 Prozent). Es fehlen Regelungen in der Pensionszusage für den Fall des Verkaufs der Firma (95 Prozent). Im zuletzt genannten Fall sei keine Kapitalabfindung möglich und das Unternehmen nahezu unverkäuflich, so die Experten, weil sich Käufer mit der Übernahme von länger laufenden Rentenzahlungen in der Regel schwer täten.
„Neben der Tatsache, dass bereits bei der Einrichtung handwerkliche Fehler gemacht und bestehende gesetzliche Regelungen nicht beachtet wurden, ist das Kardinalproblem aber die fehlende Betreuung der Pensionszusagen während der aktiven Arbeitszeit des Versorgungsberechtigten“, so Diedrich weiter. Allein im Zeitraum von 2004 bis 2018 habe es etwa 80 Urteile oder Rundschreiben der Finanzgerichtsbarkeit beziehungsweise der Finanzbehörden gegeben, die Auswirkungen auf bestehende Pensionszusagen und damit auf die steuerliche Anerkennung hätten.
„Bei der Analyse der geprüften Zusagen war es erschreckend, wie stiefmütterlich diese behandelt wurden“, wird Diedrich zitiert. Oftmals sei aber, gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern, die Pensionszusage der wichtigste Baustein der Altersvorsorge.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren