- Von Juliana Demski
- 09.07.2019 um 12:12
Was ist geschehen?
Seit 1990 ist ein Mann bei einer Münchner Versicherung privat krankenversichert. Im Zeitraum vom 4. März 2013 bis zum 14. September 2017 reicht er in 96 Fällen gefälschte Rezepte einer Arztpraxis, jeweils versehen mit dem Stempel einer Schwabinger Apotheke, ein. Sie sollen der Behandlung seiner HIV-Erkrankung dienen. Im Schnitt fallen bei der Versicherung auf diese Weise monatlich Kosten in Höhe von rund 2.850 Euro an – über die Jahre hinweg also rund 160.000 Euro.
Erst nach über vier Jahren fällt das Ganze auf. Die Krankenversicherung klagt und zieht gegen den Mann vor Gericht. Dieser handelt im Voraus bereits schnell und zahlt den Gesamtschaden zurück – mit dem Geld aus seiner Lebensversicherung.
Das Urteil
Vor dem Amtsgericht München legt der Angeklagte ein reuevolles Geständnis hin. Da er wirklich an einer HIV-Erkrankung leide, habe er seine tatsächlichen Rezepte nur vervielfacht. Somit seien bei der Versicherung sowohl Originale als auch Fälschungen eingegangen. Seine vielen Versicherungen seien zu teuer geworden, so der Mann. Im Jahr 2018 habe er sofort alles zurückgezahlt – nachdem seine Lebensversicherung aufgelöst worden sei.
Dies erkennt die vorsitzende Richterin auch an: „Zugunsten des Angeklagten sprach, dass dieser bislang strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist sowie sein vollumfängliches, von Reue getragenes Geständnis. Ferner musste zugunsten des Angeklagten berücksichtigt werden, dass ein Teil der Taten bereits geraume Zeit, mithin fünf bis sechs Jahre, zurückliegt.
Die Tat habe sich über die Zeit zu einer Art „Selbstläufer“ entwickelt. Den Schaden habe er samt Nebenkosten zwar bereits zurückgezahlt, dennoch sei er recht hoch gewesen, so die Richterin. Sie verurteilte den Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten (Aktenzeichen 843 LS 271 JS 100859/18). Das Urteil ist rechtskräftig.
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