- Von Redaktion
- 27.06.2019 um 09:27
Im Zuge des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) wurde nicht nur ein Pflichtzuschuss für Neuverträge, sondern auch für alle bestehenden Verträge zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) durch die Arbeitgeber ab 2022 vereinbart. 15 Prozent Zuschuss müssen die Arbeitgeber zahlen, wenn sie durch das bAV-Modell Sozialversicherungsbeiträge sparen.
Wie das genau funktioniert, welche Vor- und Nachteile sich dadurch ergeben und wie Makler ihre Firmenkunden auf die Neuerung vorbereiten, erfahren Sie in unserem zweiten, kostenfreien Webinar, das wir zusammen mit unserem Kooperationspartner Perspectivum durchführen.
Die Eckdaten
- Wann: Freitag, 5. Juli 2019, 10.00 bis etwa 11.00 Uhr
- Thema: Der Arbeitgeber-Pflichtzuschuss in der bAV
- Die Experten: Karsten Rehfeldt, Geschäftsführer BBVS Beratungsgesellschaft für betriebliche Versorgungssysteme mbH und Thomas Meier, Direktionsbevollmächtigter, Fach- und Vertriebsunterstützung Leben Mobil Nord Zurich Gruppe Deutschland. Moderiert wird das Webinar von Pfefferminzia-Chefredakteurin Karen Schmidt.
- Ihre IDD-Weiterbildungszeit: 60 Minuten
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