- Von Lorenz Klein
- 24.06.2019 um 15:46
„Vor wenigen Wochen durften wir die höchste BU-Rente in unserer bisherigen Firmengeschichte versichern“, jubeln die Makler Tobias und Stefan Bierl auf ihrem Blog. Dies habe sich abgezeichnet, da die Anfragen nach einer möglichst hohen BU-Absicherung „Monat für Monat“ gestiegen seien, wie die Autoren berichten.
Den vorläufigen Renten-Rekord bildet nun also die BU-Absicherung für einen „recht jungen IT-ler für künstliche Intelligenz“, wie die Makler schreiben – satte 3.550 Euro im Monat erwarten den Mann im Leistungsfall. Allerdings käme das Geld nicht wie bei den meisten BU-Kunden von einem Versicherer, sondern von zwei Anbietern – in diesem Fall von der LV 1871 und der Alten Leipziger.
Warum es von Vorteil sein kann, eine Zwei-Vertragslösung in der Berufsunfähigkeitsversicherung anzustreben, erklären die Makler so: „Ab 2.500 Euro Absicherung würde eine ärztliche Untersuchung fällig werden. Hier kommen dann eventuell gesundheitliche Probleme ans Tageslicht, welche eine BU erschweren oder im schlimmsten Fall sogar zu Nichte machen könnten.“
„Rückversicherer votet eigentlich immer härter“
Ab einer Absicherung von 2.501 Euro habe zudem oft der Rückversicherer des BU-Versicherers ein Wörtchen mitzureden. „Dieser votet eigentlich immer härter als ein normaler Risikoprüfer von der Gesellschaft“, schreiben die Autoren, die zugleich auf „kleine Ausnahmen am Markt“ hinweisen – so würde der Rückversicherer bei der Nürnberger etwa erst ab 4.000 Euro hinzugezogen, bei der Allianz komme dies gar nicht vor, da die Münchener ihr eigener Rückversicherer seien. Aufgrund des ärztlichen Untersuchung sollte man aber trotzdem auf zwei Gesellschaften aufteilen, empfehlen die Makler.
Weiter geben die Autoren zu bedenken, dass Versicherte ab einer BU-Rente von über 2.500 Euro in der Regel keine Nachversicherungsoptionen mehr hätten. Diese seien vor allem für junge Personen sehr wichtig. Im vorliegenden Fall könne der IT-ler allein durch die Nachversicherungsgarantie auf insgesamt 5.000 Euro BU-Rente kommen, plus Beitragsdynamik. „Hätte er bei einer Gesellschaft 3.550 Euro abgesichert, würde diese Option entfallen“, betonen die Bierls.
Dass die Beantragung von BU-Verträgen bei zwei Anbietern natürlich auch nur dann sinnvoll ist, wenn eine Anzeigepflichtverletzung vermieden wird, sollte dabei selbstverständlich sein – ein (zugegeben extremer) Erfahrungsbericht eines anderen Maklers zeigt jedoch, dass dies in der Praxis nicht immer der Fall ist (wir berichteten). „Zwei BU’s, welche nichts voneinander wissen, mit unvollständigen Gesundheitsangaben“, fasst Makler Sven Hennig sein Entsetzen über einen Fall auf seinem Blog zusammen.
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