- Von Lorenz Klein
- 19.06.2019 um 18:56
Gespannt wartet die Vermittlerbranche, ob und wann der Provisionsdeckel in der Lebensversicherung durch das Bundeskabinett gebracht wird. So viel ist klar: Am Mittwoch, 19. Juni, ist dies nicht geschehen.
Denn: Eine Entscheidung über den Provisionsdeckel wurde erneut von der Tagesordnung des Kabinetts gestrichen.
„Der Deckel ist verfassungswidrig, das ignoriert die Politik“
„Provisionsdeckel kommt nicht den Versicherungsnehmern zugute“
Wie Pfefferminzia aus Branchenkreisen erfuhr, soll es am kommenden Mittwoch, den 26. Juni – dann findet die letzte Sitzung des Kabinetts vor der Sommerpause statt – einen erneuten Anlauf geben. Demnach wurde der Referentenentwurf außerdem leicht überarbeitet und es sollen verbindliche Starttermine für eine Deckel-Regelung genannt werden.
„Interessant ist, dass das Inkrafttreten jetzt erst für den 1. Januar 2021 vorgesehen ist und dass Altverträge mit höheren Provisionen ab 1. Januar 2022 unwirksam werden sollen“, erklärte ein Brancheninsider gegenüber Pfefferminzia unter Berufung auf den veränderten Entwurf – und fügte hinzu: „Das Thema steht nun wohl auf der Agenda für die Kabinettssitzung am 26. Juni.“
Pfefferminzia liegt der aktualisierte Referentenentwurf vor. Darin begründet das Finanzministerium unter anderem, warum ab den 1. Januar 2022 auch Altverträge von der Neuregelung erfasst werden sollen:
„Der Regelungszweck gebietet es, ab dem 1. Januar 2022 auch Altverträge zu erfassen. Denn anderenfalls besteht aufgrund der typischerweise langen Laufzeiten der Verträge die Gefahr, dass solche Verträge generell von der Neuregelung ausgenommen wären und die verbraucherschützenden Vorschriften nicht zügig zur Anwendung kommen. Daher soll die Erfassung von Altverträgen ab dem 1. Januar 2022 erfolgen, um einerseits den Interessen der Verbraucherinnen und Verbrauchern und andererseits den Interessen der Vermittler hinreichend Rechnung zu tragen.“
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