- Von Lorenz Klein
- 14.06.2019 um 18:37
Noch vor drei Monaten jubelte der PKV-Verband über den starken Zuspruch zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV): Ende 2018 boten rund 7.700 Unternehmen ihren Mitarbeitern eine bKV-Absicherung an – das entspricht einer Verdopplung binnen drei Jahren (wir berichteten).
Beitragsanpassung häufigster Beschwerdegrund
Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer punktgenauen Ansprache
Doch die Stimmung hat sich gedreht: Uwe Laue, Vorsitzender des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), ist erbost über die Pläne der Bundesregierung zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV). Dass das Bundesfinanzministerium „dieser sinnvollen Absicherungsmöglichkeit weiter Steine in den Weg legen will“, kann Laue nicht nachvollziehen.
Worum geht es?
Nach dem Entwurf für das Jahressteuergesetz sollen Beiträge des Arbeitgebers zu Leistungen einer betrieblichen Krankenversicherung vom ersten Euro an als steuerpflichtiger Barlohn behandelt werden. Das Ministerium wolle mit diesem Vorgehen mehrere Urteile des Bundesfinanzhofs „aushebeln“, der solche Versicherungen als steuerlich begünstigten Sachlohn ansieht, wie Laue erklärt.
Dabei sei weder nachvollziehbar noch akzeptabel, so Laue weiter, dass der Steuervorteil laut dem Entwurf auch weiterhin zum Beispiel für „klimaschädliche Leistungen wie Tankgutscheine“ gelten soll, während Leistungen zu Gunsten der Gesundheit belastet werden sollen.
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