- Von Juliana Demski
- 31.05.2019 um 14:16
Die Blätter und Gräser in den deutschen Wäldern sind endlich wieder grün – doch was schön anzusehen ist, birgt auch Gefahren: Zecken. Wer einmal gestochen wurde und sich mit einer Krankheit infiziert hat, muss behandelt werden. Entstehen Folgeschäden, zahlt aber meist die Unfallversicherung.
„Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) verursachen oft große Beschwerden. Viele Patienten sind für längere Zeit bettlägerig oder werden sogar dauerhaft arbeitsunfähig“, erklärt Marc-Oliver Matthias, Leiter der Abteilung Unfallversicherung bei der R+V Versicherung.
„Jeder denkt bei einem Unfall unwillkürlich an Verletzungen im Straßenverkehr, beim Sport oder im Haushalt“, so Matthias. Dennoch zahlt die Unfallversicherung meist auch für durch Zeckenstiche entstandene Folgeschäden. Leistungen wie beispielsweise ein Krankenhaustagegeld oder die Umbaukosten für das barrierefreie Wohnen sind dann enthalten. Bei Invalidität kann zudem eine Unfallrente die finanziellen Einbußen verringern.
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