- Von Lorenz Klein
- 28.05.2019 um 15:57
Was war geschehen?
Dirk V. rast vor etwas mehr als fünf Jahren mit seinem Porsche 911 Carrera über die Landstraße in der Nähe des Städtchens Neunkirchen-Seelscheid (Rhein-Sieg-Kreis).
Der heute 49-Jährige will sich von einem Audi R8 absetzen und drückt deswegen aufs Gas – und fährt mindestens doppelt so schnell wie die erlaubten 70 Km/h. Der Audi-Fahrer will sich aber nicht abhängen lassen.
„Kommt bei der Hausrat dann bald die Kameraüberwachung?“
Kann Rasen den Versicherungsschutz kosten?
Versicherer plant Police für Führerscheinverlust
In einer Kurve verliert V. die Kontrolle über seinen Porsche, gerät auf die Gegenspur und prallt dort mit einem Auto zusammen. Der unbeteiligte Fahrer erleidet diverse Brüche und soll bis heute gehbehindert sein. Auch V. wird schwer verletzt.
Das Amtsgericht Siegburg verurteilt V. wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Er muss 30.000 Euro zahlen und kassiert ein zweijähriges Fahrverbot.
Wenigstens hat er eine gute Vollkasko-Versicherung für seinen Porsche abgeschlossen – so hat sich das V. zumindest gedacht. Wie „Spiegel-Online“ über den Fall berichtet, habe das damalige Premium-Tarif-Angebot des Versicherers Generali nicht nur Fahrlässigkeit eingeschlossen, sondern auch „grobe Fahrlässigkeit“. Lediglich Vorsatz und Unfälle während eines Autorennens seien ausgeschlossen.
Die Generali verweigert den Versicherungsschutz mit dem Hinweis, dass sich V. ein Rennen mit dem Audi-Fahrer geliefert habe. V. verklagt daraufhin die Versicherung vor dem Landgericht München – und gewinnt. Denn: Es sei weder Vorsatz noch ein Rennen zu erkennen, so die Richter. Die Generali geht in Berufung – und muss sich erneut geschlagen geben.
Das Urteil
Das Oberlandesgericht (OLG) München bestätigt das Urteil der ersten Instanz. Die Generali muss V. nun rund 82.200 Euro zahlen. Die OLG-Richter berufen sich auf die Einschätzung eines Sachverständigen, wonach V. nicht klar erkennen konnte, dass ein Durchfahren der Kurve mit dieser Geschwindigkeit unmöglich gewesen wäre. Heißt: V. handelte zwar „grob fahrlässig“, aber dieses Verhalten sei ja von der vorliegenden Versicherung gedeckt.
Auch ein Rennen vermochten die Richter nicht zu erkennen. Es sei V. nur darauf angekommen, den Audi abzuhängen.
Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwältin der Generali in München schließt laut „Spiegel Online“ nicht aus, das Urteil vor dem Bundesgerichtshof anzufechten.
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