- Von Lorenz Klein
- 13.05.2019 um 15:08
Was ist geschehen?
Die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) hatte bemängelt, dass auf der Webseite der Allianz nicht alle notwendigen Informationen zu ihrem Vorsorgeprodukt „Index Select“ vorhanden seien. Außerdem seien manche der verwendeten Begriffe in Bezug auf das Produkt irreführend, so der Vorwurf. Die Verbraucherschützer zogen vor Gericht.
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So gut managten die Versicherer ihre Fondspolicen
Die Richter des Landgerichts München I urteilten sodann, dass der Versicherer bestimmte Formulierungen zur Wertentwicklung seiner Indexpolice nicht mehr verwenden durfte (wir berichteten). Die Allianz legte Berufung gegen das Urteil ein – der Fall landete in der nächsten Instanz.
Das Urteil
Das Oberlandesgericht (OLG) München urteilte am 4. April, dass die Klage der VZHH gegen die Internet-Werbung für Index Select unbegründet ist. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Wie die Allianz am Donnerstag mitteilte, hätten die Richter mit ihrem Urteil bestätigt, „dass die Informationen zum Vorsorgekonzept Index Select auf der Allianz-Website verständlich und umfassend sind“. Die Werbung sei weder irreführend noch würden relevante Informationen vorenthalten, so der Versicherer.
Man begrüße die Entscheidung der Richter und arbeite stets daran, die Verständlichkeit und die Übersichtlichkeit der Verkaufsunterlagen zu optimieren, kommentierte die Allianz weiter.
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