Ein Verkehrsschild zeigt einen stürzenden Fahrradfahrer. © dpa/picture alliance
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  • 13.05.2019 um 12:00
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Weicht ein Radfahrer einem entgegenkommenden Auto aus und stürzt dann beim Wiederauffahren auf den befestigten Weg, haftet die Autofahrerin. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem aktuellen Fall entschieden. Die Details.

Was ist geschehen?

Ein Mann fährt mit seinem Fahrrad einen rund 2 Meter breiten, befestigten Feldweg in der Nähe von Gelnhausen entlang. Dabei kommt ihm eine Autofahrerin entgegen. Der Radfahrer weicht dem Auto auf den unbefestigten und zum Unfallzeitpunkt matschigen Seitenstreifen nach rechts aus. Die beiden fahren berührungslos aneinander vorbei.

Beim Versuch, unmittelbar nach dem Passieren wieder auf den befestigten Weg aufzufahren, stürzt der Radfahrer aber. Er zieht sich mehrere Verletzungen zu und verlangt zum Ersatz der Behandlungskosten und Kosten für die Fahrradreparatur Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 10.000 Euro.

 

Das Urteil

Das Landgericht Hanau verurteilt die Autofahrerin zum Ausgleich von 50 Prozent des entstandenen Schadens (Aktenzeichen 1 O 363/17). Die Frau legt Berufung ein, aber ohne Erfolg. Auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sieht hier eine Mithaftung gegeben (Aktenzeichen 16 U 57/18).

Der Grund: Auch wenn es sich um einen „berührungslosen Unfall“ gehandelt habe, sei der Sturz des Radfahrers der Autolenkerin zuzurechnen. Es genügt laut Ansicht der Richter, dass sich die vom Auto ausgehende Gefahr ausgewirkt habe und der Unfall daher durch das Kfz mitgeprägt worden sei. Der Ausweichvorgang sei durch die Fahrweise der Frau veranlasst worden.

Auch der Radfahrer hat aber eine Mitschuld an dem Unfall. Denn er hätte einfach anhalten und die Autofahrerin vorbeiziehen lassen können. Zumindest aber habe er beim Wiederauffahren auf den Radweg unter Berücksichtigung der matschigen Verhältnisse nicht die gebotene Sorgfalt walten lassen.

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