Schäden durch Starkregen und Überschwemmung werden von einer herkömmlichen Wohngebäudeversicherung nicht gedeckt. © GDV
  • Von Redaktion
  • 09.05.2019 um 15:23
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:20 Min

Bei Hochwasser und Starkregen hilft eine klassische Wohngebäudeversicherung nicht weiter, um Eigenheimbesitzer und Mieter umfassend abzusichern – hierzu bedarf es einer sogenannten Elementarschadenversicherung. Ob man zur Zielgruppe gehört, kann jeder selbst anhand eines – nicht ganz ernst gemeinten – Flussdiagramms des Versicherungsverbandes GDV nachvollziehen.

Hier geht es zum Download.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content