- Von Lorenz Klein
- 08.05.2019 um 10:29
Das Sozialpartnermodell sei nach inzwischen fast eineinhalb Jahren „nicht mehr als eine vage Hoffnung der Bundesregierung“, sagte Markus Kurth, rentenpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, laut dem Handelsblatt. Er sehe keinerlei Anzeichen, dass sich das Modell „materialisiert“, so Kurth. Alternativ sprechen sich die Grünen nun dafür aus, dass Arbeitgebern vorgeschrieben wird, dass sie ihren Beschäftigten eine Betriebsrente anbieten müssen, heißt es in dem Bericht.
So steht es um das Sozialpartnermodell
Arbeitgeber fremdeln noch mit Sozialpartnermodell
„Für den Vertrieb ist das eine Steilvorlage“
Die Partei sieht sich von einer Antwort des Arbeitsministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion bestätigt, wonach das Sozialpartnermodell bislang noch in keinem Tarifvertrag umgesetzt worden sei, wie das Handelsblatt berichtet. Bislang würden lediglich „meist informelle Gespräche über die weitere Entwicklung der tariflich basierten betrieblichen Altersversorgung geführt“, zitiert die Zeitung aus der Antwort.
Weiter wird berichtet, dass der Grünen-Bundestagsfraktion ein öffentlich verwalteter Fonds als Anlagemöglichkeit vorschwebe, über den Unternehmen ihre Betriebsrente organisieren könnten. Hintergrund: Das 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz erlaubt Arbeitgebern und Gewerkschaften, dass sie im Zuge von Tarifverhandlungen Pensionsfonds oder andere Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung gründen.
Bereits heute hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch gegen seinen Arbeitgeber, einen Teil seines Brutto-Einkommes für den Aufbau einer betriebliche Altersversorgung zu verwenden – in Form der sogenannten Entgeltumwandlung. Der Staat fördert dies, indem auf den umgewandelten Anteil des Entgelts keine Einkommensteuer und keine Sozialabgaben erhoben werden. Erst die spätere Rentenzahlung ist einkommensteuerpflichtig und unterliegt zudem der Pflicht, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten.
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