- Von Redaktion
- 07.05.2019 um 14:47
Platz 1: Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (2.353 Leistungsfälle)
Fast ein Drittel aller Leistungsfälle bei Roland Rechtsschutz drehten sich 2018 um Vermögensdelikte und andere Vorsatztaten. „Unternehmen müssen immer komplexere Gesetze und Richtlinien berücksichtigen“, sagt Roland-Sprecher Marcus Acker. „Unwissenheit und Fehler können da schnell ein Strafverfahren nach sich ziehen.“
Strafrechtsschutz-Versicherungen sichern das Risiko ab und schützen, wenn dem Unternehmen oder einem Mitarbeiter eine Vorsatztat – zum Beispiel Steuerhinterziehung oder Betrug – vorgeworfen wird. Auch bei Ordnungswidrigkeiten – wenn Anwohner des Firmengeländes den Betrieb wegen Geruchs- oder Lärmbelästigung anzeigen oder das Unternehmen beschuldigt wird, Abfälle illegal entsorgt zu haben zum Beispiel – sind angedeckt.
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Platz 2: Ärger rund ums Kraftfahrzeug (1.100 Leistungsfälle)
Viele Unternehmen unterhalten einen eigenen Fuhrpark für Außendiensttermine, den mobilen Kundenservice oder als Goodie für Mitarbeiter. Zusätzlich zur Kfz-Versicherung schließen viele Unternehmen auch eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ab, was nicht doof ist. Denn schnell ist ein Mitarbeiter mal zu schnell gefahren und hat dabei jemanden verletzt. „Auch bei Schadenersatzforderungen und Konflikten rund um Verträge oder die Kfz-Steuer greift der Rechtsschutz“, ergänzt Acker.
Platz 3: Arbeitsrechtliche Konflikte (1.000 Fälle)
„Kündigungsschutzklagen von Mitarbeitern machen fast die Hälfte aller arbeitsrechtlichen Streitigkeiten aus“, erklärt Marcus Acker. „Ein gutes Fünftel entfällt auf den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz, also wenn es zwischen dem Unternehmen und einem Geschäftsführer Differenzen gibt – beispielsweise über Gewinnbeteiligungen, Abfindungen oder Wettbewerbsverbote.“
Platz 4: Vertragsstreitigkeiten (570 Fälle)
Rund um Verträge, die im Berufsalltag häufig abgeschlossen werden, bestehen ebenfalls zahlreiche Rechtsrisiken. Zum einen besteht die Gefahr, dass der Vertragspartner seinen Teil der Vereinbarung nicht erfüllt. Zum anderen, dass das Unternehmen unberechtigte Forderungen aus dem Vertrag abwehren muss. Acker: „Das Spektrum ist breit gefächert und reicht von Investitionsgütergeschäften und Versicherungsverträgen über Kapitalanlagen bis hin zu Reisestreitigkeiten.“
Platz 5: Schadenersatzforderungen (200 Fälle)
Nicht nur für Privatpersonen, auch für Unternehmen sind die Möglichkeiten, in einen Rechtskonflikt rund um eine Schadenersatzforderung zu geraten, vielfältig. Braucht die geschädigte Organisation dann rechtlichen Beistand oder muss sogar vor Gericht ziehen, drohen hohe Kosten.
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