- Von Juliana Demski
- 03.05.2019 um 16:54
Wer eine Einparkhilfe hat, für den ist das Leben leichter. Kommt man zu nah an einen Gegenstand, piepst es kurz. Oder das Auto parkt direkt von selbst ein. Was aber, wenn dabei etwas schiefgeht? „Mein Auto ist gefahren“ gilt laut Thorsten Rechtien vom TÜV Rheinland nicht als Ausrede. Er erklärt: „Die automatische Einparkhilfe ist genau wie Kameras und andere Sensoren lediglich ein Assistenzsystem, welches den Fahrer unterstützt, aber nicht ersetzt.“ Wer sich also zu sehr auf die Hilfen verlässt und dann einen Unfall verursacht, muss selbst dafür haften.
US-Feuerwehr verlegt Schlauch durchs Autofenster
So fair sind deutsche Kfz-Versicherer
Und egal ob mit Assistenzsystemen oder nicht: Kommt es beim Einparken zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug, ist dies ein meldepflichtiger Verkehrsunfall. Selbst dann, wenn auf den ersten Blick keine Schäden entstanden sind. Dann heißt es: warten, bis der andere Autofahrer kommt – und das für mindestens 30 Minuten. Erst danach ist laut TÜV eine kleine Infonotiz mit den eigenen Daten erlaubt.
„Der Unfall sollte bei der nächstgelegenen Dienstelle – nicht unter dem Notruf 110 – telefonisch gemeldet werden. Den Sachverhalt schildern sowie Kennzeichen, Modell und Farbe des betroffenen Fahrzeugs nennen. Dann ist man auf der sicheren Seite und kann sich vom Unfallort entfernen“, so Rechtien weiter. Auch Fotos vom Unfallort seien ein Muss, die den Ablauf mit der Versicherung später erleichterten.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren