- Von Juliana Demski
- 03.05.2019 um 12:11
2,8 Milliarden Euro mussten Krankenhäuser aufgrund der vielen fehlerhaften Rechnungen aus dem Jahr 2017 an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückzahlen. Während die Krankenkassen diesen Aufwand in Zukunft verhindern wollen, kommt von Seiten der Kliniken und der Politik eher Kritik an den hohen Prüfquoten. Die GKV hat deshalb nun ein Argumentationspapier vorgelegt und darin Lösungen sowie Probleme angesprochen.
Krankenkassen fordern Sprechzeiten am Wochenende und abends
Jede zweite Rechnung an Krankenkassen fehlerhaft
„Wir wollen, dass alle Krankenhausleistungen gut und fair vergütet werden. Das bedeutet aber auch, dass wir kein Geld für falsche Krankenhausabrechnungen ausgeben. Zugleich sollte der bürokratische Aufwand für alle Beteiligten so gering wie möglich sein“, so Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands.
Je mehr Fehler es in einer Rechnung gebe, desto mehr Prüfungsaufwand resultiere daraus, so von Stackelberg. „Wenn jedoch Leistungen im Krankenhaus richtig erbracht, dokumentiert und korrekt abgerechnet werden, lässt sich die Rechnungsprüfung auf ein Minimum begrenzen.“
Die Fehler seien vielfältig, schreibt der Verband:
Oft seien die übermittelten Daten unvollständig oder würden von den Kliniken im Nachhinein korrigiert. Oft sei aber auch der Rechnungsbetrag falsch oder passe nicht zur tatsächlich stattgefundenen Versorgung. „Will man das Rechnungsmanagement qualitativ verbessern, ist Veränderungswille nötig. Die Gesundheitspolitik ist ebenso gefragt wie Krankenhäuser und Krankenkassen. Es erfordert Mut, das Abrechnungsverhalten von Krankenhäusern transparent zu machen und diejenigen zu sanktionieren, die falsch abrechnen“, so von Stackelberg dazu.
Im Argumentationspapier fordert die GKV deshalb folgende Maßnahmen, um die Rechnungsproblematik in Zukunft zu verbessern:
- Der GKV-Spitzenverband fordert ein Modellverfahren für die Entwicklung von Instrumenten, die falsch und richtig abrechnende Krankenhäuser besser unterscheiden. Zudem sollte die tatsächliche Abrechnungsgüte anhand von Abstufungskategorien festgestellt werden, so der Verband.
- Laut Verband bedarf es „gesetzlicher Regelungen, um Falschabrechner zu sanktionieren.“ Denn bisher ziehe einer fehlerhafte Rechnungsstellung noch keine Konsequenzen für die Klinik nach sich.
- Die Krankenkassen fordern auch klar und verbindlich gestellte Rechnungen: „Der richtige Zeitpunkt für Krankenhäuser eine Rechnung zu stellen, ist dann gegeben, wenn der Behandlungsfall abgeschlossen ist und die für die Abrechnung relevanten Aspekte dokumentiert sind.“
- Und: Bislang werden manche Leistungen im Krankenhaus anhand von sogenannten Komplexkodes abgerechnet. Um den Prüfaufwand bei Komplexkodes zu reduzieren, schlägt der GKV-Spitzenverband eine gesetzliche Klarstellung vor: „Das Überprüfen der Strukturmerkmale wie zum Beispiel die Anzahl und die Qualifikation beim Personal soll vorab für das Krankenhaus geklärt werden und nicht zwingend bei jedem einzelnen zu überprüfenden Fall.“
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