- Von Manila Klafack
- 30.04.2019 um 10:36
„Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen wie E-Scootern muss so geregelt werden, dass sie weder für die Nutzerinnen und Nutzer noch für andere Verkehrsteilnehmende zu einer zusätzlichen Gefahr im Straßenverkehr werden“, fordert Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
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Aufgrund der Erfahrungen im Ausland halten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung einige der Regelungen im aktuellen Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums für sehr problematisch. Dies betreffe insbesondere den Vorschlag, dass Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von weniger als 12 Stundenkilometern künftig auf Gehwegen fahren dürfen. Diese Geschwindigkeit komme einer Verdoppelung der bisherigen Höchstgeschwindigkeit gleich.
Die Reaktionszeit in gefährlichen Situationen würde sich dadurch erheblich verkürzen und das Unfallrisiko steigen. „Für schwächere Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, sind Gehwege ein geschützter, sicherer Raum – und das müssen sie auch bleiben“, macht Breuer klar. „Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verkehrsminister von Bund und Ländern darum, die bestehenden Regelungen nur zu lockern, wenn belastbare Erfahrungen und Daten eindeutig dafür sprechen.“ Bis dahin müsse die Schrittgeschwindigkeit die Höchstgeschwindigkeit auf Gehwegen bleiben.
Ein weiterer Dorn im Auge der DGUV ist die Altersgrenze bei den schnelleren Elektrokleinstfahrzeugen. „Auf dem Schulweg ereignen sich bereits rund 100.000 Unfälle jährlich“, so Breuer. Viele davon gingen glimpflich aus, die Statistik zeige aber, dass sich das mit zunehmender Motorisierung ändere. „Elektrokleinstfahrzeuge bis 20 Kilometer in der Stunde sollten daher nicht von Fahrerinnen und Fahrern unter 15 Jahren genutzt werden dürfen. Wichtig ist auch eine Unterweisung entsprechend etwa einem Mofa-Führerschein“, betont der DGUV-Chef.
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