- Von Redaktion
- 23.04.2019 um 14:48
„Es ist sehr bedauerlich, dass der Gesetzgeber unsere Argumente gegen diesen gravierenden ordnungspolitischen Eingriff in unsere Provisionen nicht angemessen in seinem Referentenentwurf gewürdigt hat“, sagt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „In zahllosen Gesprächen mit den politischen Entscheidungsträgern haben wir oft genug betont, dass ein Provisionsdeckel weder geeignet, noch sinnvoll und nachhaltig ist, die Vermittlung privater Altersvorsorge zu fördern.“
„Deckelung der Abschlussprovisionen bleibt verfassungswidrig“
Offizieller Referentenentwurf zum Provisionsdeckel ist da
Am Donnerstag hatte das Bundesfinanzministerium einen offiziellen Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz zur Deckelung der Provisionen in der Lebens- und Restschuldversicherung an die Verbände geschickt (wir berichteten). Diese haben nun bis zum 6. Mai Zeit, sich hierzu zu äußern.
„Wir werden weiter gegen die Einführung eines gesetzlichen Provisionsdeckels kämpfen und uns in das weitere Gesetzgebungsverfahren aktiv einbringen, um ihn letztlich zu verhindern“, so der BVK-Präsident weiter. „Schließlich teilt auch die Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag unsere Bedenken und führt aus, dass der Provisionsdeckel untauglich ist, um eine Renditesteigerung im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erzielen. Und auch das SPD-Wirtschaftsforum hat sich gegen einen Provisionsdeckel positioniert.“
Die in Deutschland tätigen Lebensversicherer hätten bereits im Zuge des Lebensversicherungsreformgesetzes seit 2015 ihre Abschlussprovisionssätze außerdem bereits je nach Vertriebsweg um 1,5 bis 7 Promillepunkte gesenkt. So liege der durchschnittliche Abschlussprovisionssatz bei nur 2,68 Prozent der Beitragssumme. Allein dies mache den jetzt vorgesehenen Provisionsdeckel überflüssig, heißt es vom Verband weiter.
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