- Von Juliana Demski
- 05.04.2019 um 14:54
Mit Elektrorollern will die Bundesregierung insbesondere in Städten für umweltfreundliche Alternativen zum Auto sorgen. Deshalb soll es mit der offiziellen Legalisierung der schnellen Flitzer nun auch schnell gehen, wie jüngst der Beschluss im Bundeskabinett zeigte. Nun muss noch die Länderkammer zustimmen.
Akkurater Versicherungsschutz fürs „Akku-Rad“
Verkehrsminister Scheuer will Versicherungsaufkleber für Elektroroller
Rollen E-Scooter bald auf dem Gehweg?
Laut des Regelwerks, das von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) in die Wege geleitet wurde, sollen sich die E-Roller am verkehrsrechtlichen Status von Fahrrädern orientieren: Bremsen, Beleuchtung und eine Klingel müssen vorhanden sein. Helme hingegen sind keine Pflicht.
Zudem sollen Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde nur dann erlaubt sein, wenn der Fahrer mindestens 14 Jahre alt ist. Gedrosselte Modelle mit nur 12 Kilometern pro Stunde dürfen wohl schon ab einem Alter von zwölf Jahren gefahren werden und auch auf dem Fußweg verkehren dürfen.
Weiterhin ist auch eine entsprechende Versicherung Pflicht – unabhängig vom Alter des Nutzers. Wer künftig ohne separate Police fährt, macht sich laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) strafbar. Diese muss am Gefährt kenntlich gemacht werden. Der Verband kritisierte in diesem Kontext auch das große Unfallrisiko (wir berichteten).
Als nach eigenen Angaben erster Anbieter für E-Roller-konforme Tarife hat sich unterdessen die Bayerische positioniert: Sie bietet für die im Rahmen eines Pilotprojektes der Stadt Bamberg gestellten E-Roller einen Haftpflicht-Versicherungsschutz an. Nach Abschluss der Testphase mit 15 Fahrzeugen sollen dort zunächst 100 Elektro-Roller im Stadtgebiet eingesetzt werden. Der Regelbetrieb soll im Sommer dieses Jahres erfolgen, wie die Bayerische mitteilte.
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