Die Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbandes seien eine freiwillige Selbstverpflichtung, die „bedauerlicherweise im Gegensatz zu den Interessen des Versicherers“ stehe, sagt Gerd Güssler, Geschäftsführer des Analysehauses KVpro.de. © KVpro.de
  • Von Lorenz Klein
  • 14.03.2019 um 08:58
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Versicherten, denen die jüngste Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu viel geworden ist, sollten einen Tarifwechsel erwägen. Wie diese Dienstleistung zu vergüten ist, bleibt umstritten.

Etwas Mut gehört dazu, wenn man sich für die private Krankenversicherung (PKV) entscheidet – mit der Freiheit, seinen Versicherungsschutz eigenhändig zusammenzustellen, muss man schließlich umgehen können. Das zeigt sich spätestens dann, wenn man als Krankenvollversicherter seinen PKV-Anbieter wechseln will. Dieser Schritt sollte besonders gut überlegt sein, denn bei einem neuen Versicherer wird die Versicherungsprämie nach Alter und Gesundheitszustand neu kalkuliert – und auch die wertvollen Alterungsrückstellungen können bei einem Austausch der Gesellschaft nur bedingt mitgenommen werden. Vor diesem Hintergrund erscheint der Wechsel in einen günstigeren Tarif beim bisherigen Versicherer attraktiv.

>>> Wie stark die durchschnittlichen PKV-Beiträge in 2019 steigen, zeigt der aktuelle Map-Report 

Die rechtliche Grundlage hierfür bietet Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes. Nach der Erfahrung des PKV-Ombudsmanns nehmen die Versicherten dieses Tarifwechselrecht dann auch „hauptsächlich mit dem Ziel einer Beitragsreduzierung wahr“. Und erstaunlich viele Privatversicherte kommen laut einer Umfrage der Verbraucherzentrale Hamburg aus dem Sommer 2018 sehr gut mit diesem Recht klar. Demnach wissen zwei Drittel (67 Prozent) der Privatversicherten, dass sie ihren Tarif wechseln können – und 77 Prozent der Befragten, die einen Tarifwechsel geplant oder durchgeführt haben, zeigen sich zufrieden mit dem Service ihres Krankenversicherers. 21 Prozent der Befragten haben demnach bereits einmal ihren PKV-Tarif gewechselt.

Tarifwechsel „nur selten Gegenstand von Beschwerdeverfahren“

Diese Erkenntnisse decken sich mit dem Tätigkeitsbericht des PKV-Ombudsmanns von 2018: Nur 2,2 Prozent aller Beschwerden in der Krankenvollversicherung entfielen auf Probleme mit dem Versicherer beim Tarifwechsel (siehe Grafik). Die Tarifwechsel-Leitlinien der Branche seien „nur selten Gegenstand von Beschwerdeverfahren“, so das Resümee. Hintergrund: Zum 1. Januar 2016 traten besagte Tarifwechsel-Leitlinien in Kraft. Ziel war es, einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel zu ermöglichen. Ein Großteil der Versicherer, die über 80 Prozent des Marktes ausmachen, ist diesen Leitlinien beigetreten. Sie sehen unter anderem vor, dass der Versicherer innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Tarifwechselanfrage beantwortet, eine individuelle und transparente Beratung gewährleistet und eine zügige Durchführung des Tarifwechsels garantiert. Geschieht das auch? 

Die Leitlinien seien eine freiwillige Selbstverpflichtung, die „bedauerlicherweise im Gegensatz zu den Interessen des Versicherers“ stehe, sagt Gerd Güssler, Geschäftsführer des Analysehauses KVpro.de. So hätten die Versicherer eigentlich „das große Ganze im Blick“, was den wirklichen Blick für Ängste betroffener Versicherter verstelle, so Güssler. Anders gesagt: „Versicherer wollen den Prämienabrieb durch Tarifwechsel möglichst vermeiden“, bringt es der Branchenexperte auf den Punkt.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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