- Von Redaktion
- 11.03.2019 um 10:48
Die Umsetzung eines neuen Gesetzes läuft wohl in den allermeisten Fällen nicht ganz glatt. Das ist beim Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) nicht anders. Seit 1. Januar 2018 ist das Großprojekt der ehemaligen Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) scharf geschaltet, und trotzdem gibt es noch einige dicke Fragezeichen bei Arbeitgebern und auch Versicherungen.
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Ein Beispiel hierfür ist das neue Sozialpartnermodell – eine Vereinbarung über eine betriebliche Altersversorgung (bAV), welche Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften in den Tarifvertrag aufnehmen können. Das Modell gilt dann in allen Unternehmen, die diesem Tarifvertrag unterliegen. Arbeitgeber sollen dabei ermutigt werden, Betriebsrenten anzubieten, von denen der Arbeitnehmer unterm Strich mehr hat als bisher. Garantien sind im Sozialpartnermodell daher verboten. Nur das Versprechen, dass der Arbeitgeber den Beitrag des Arbeitnehmers in eine bAV investiert, ist nun gestattet. Reine Beitragszusage nennt sich das. Das Modell soll dabei helfen, die Verbreitung der Betriebsrente hierzulande zu erhöhen, gerade bei kleineren und mittelständischen Unternehmen.
Der Bafin-Chef spricht von einem „sozialpolitischen Mondlandungsmoment“
Und was ist in dem Jahr seit Inkrafttreten passiert? Die Versicherer haben sich in Stellung gebracht und Konsortialmodelle für das Sozialpartnermodell gestartet. „Initiative Vorsorge“ heißt der Zusammenschluss von Alte Leipziger, LV 1871, Neuer Bayerische Beamten Lebensversicherung und Volkswohl Bund. Unter dem Namen „Die Deutsche Betriebsrente“ arbeiten Talanx und Zurich zusammen. Und die Lebensversicherer Barmenia, Debeka, Gothaer, Huk-Coburg und Stuttgarter haben „Das Rentenwerk“ aus der Taufe gehoben. Den drei Angeboten gemein ist, dass man individuelle, transparente und kostengünstige Betriebsrenten anbieten möchte, die den Versicherten Chancen auf mehr Rendite bringen sollen.
Konkretere Infos? Fehlanzeige. Denn die Versicherer warten. Darauf, dass sich die ersten Sozialpartner auf ein bAV-Modell einigen. Und das könnte womöglich schneller passieren als es Skeptiker vermutet hätten: Laut eines aktuellen Medienberichtes plant die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi offenbar noch in diesem Jahr ein entsprechendes Betriebsrenten-Angebot zu starten. Der Respekt von Felix Hufeld, Präsident der Finanzaufsicht Bafin, dürfte der Gewerkschaft bei einem erfolgfreichen Abschluss sicher sein. So sprach Hufeld kürzlich in einer Grundsatzrede zum Sozialpartnermodell von einem „sozialpolitischen Mondlandungsmoment“, den dieser Schritt für die Tarifpartner bedeuten würde.
„Erhebliche Informationsbedarfe im Bereich der betrieblichen Altersversorgung“
Die Bereitschaft, das Abenteuer „Mondlandung“ zu wagen, besteht auch ganz grundsätzlich. 77 Prozent der Gewerkschaften und 65 Prozent der Arbeitgeberverbände wären dazu bereit, ein solches Sozialpartnermodell zu vereinbaren, so das Ergebnis einer gemeinsamen Umfrage der Axa und der V.E.R.S. Leipzig. Getan hat sich bisher noch nichts. Woran liegt das?
Laut der Studie zum einen daran, dass der Wissensstand der Beteiligten rund um das Thema bAV eher durchwachsen ist. Ein Viertel (25 Prozent) der Arbeitgeberverbände schätzt die eigenen allgemeinen Kenntnisse zur betrieblichen Altersversorgung als „mittelmäßig“ bis „eher schlecht“ ein. Unter den Gewerkschaften sind es halb so viele (11 Prozent), die die eigenen Kenntnisse als „mittelmäßig“ einstufen. „Schon im Vorgang zur Studie haben wir feststellen müssen, dass zahlreiche Verbände und Gewerkschaften in Deutschland erhebliche Informationsbedarfe im Bereich der betrieblichen Altersversorgung aufweisen. Einige Verbände hatten sich zuvor noch kaum mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz beschäftigt“, sagt Fred Wagner, Direktor des Instituts für Versicherungslehre an der Universität Leipzig.
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