- Von Lorenz Klein
- 08.03.2019 um 11:07
Der Richterspruch sei „ein Dämpfer für die Krankenhaus-Unternehmerin“ und Arag-Erbin Petra Faßbender (68), berichtet das Handelsblatt am Donnerstag über den „Zoff in Dauerschleife“.

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Erbstreit bei der Arag vorerst beigelegt
Nach jahrzehntelangem Rechtsstreit hat das Oberlandesgericht Düsseldorf das erstinstanzliche Urteil aus dem Jahr 2017 nun rechtskräftig bestätigt (wir berichteten). Es besagt: Der Chef des Düsseldorfer Versicherungskonzern Arag, Paul-Otto Faßbender (72), muss seiner Schwester einen Ausgleich für die Firmenanteile des 1972 verstorbenen Vaters zahlen, die der Nachkomme damals allein zugesprochen bekam. Für Faßbender sollte es laut Testament nur eine Abfindung geben.
Doch statt der von ihr zuletzt geforderten Summe in Höhe von mindestens 15 Millionen Euro muss ihr der Bruder nur rund 3,5 Millionen Euro plus Zinsen zahlen. Außerdem muss Faßbender 75 Prozent der Prozesskosten tragen.
Endgültig beigelegt ist der Familienstreit damit aber wohl noch nicht. Aus dem Testament, der im September 2015 verstorbenen Mutter Gisela Faßbender, geht hervor, dass ihre Anteile an dem Versicherungskonzern beiden Kindern vermacht werden sollen. „Petra Faßbender aber ficht auch dieses Testament an“, berichtet das Handelsblatt. Die Klage sei bereits eingereicht.

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