- Von Juliana Demski
- 22.02.2019 um 15:12
An dem Beispiel einer Friseurin hat Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgerechnet, wie viel die von seiner Partei geplante Grundrente verändern soll – und hat damit vor allem die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) auf den Plan gerufen.
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Laut Rechnung soll eine Friseurin, die 40 Jahre lang auf Mindestlohnniveau voll gearbeitet hat, derzeit auf eine gesetzliche monatliche Rente von 512 Euro kommen. Mit der SPD-Grundrente würden ihr hingegen 961 Euro zustehen.
„Irreführende Zahlen“
Dieses Rechenbeispiel beinhalte „irreführende Zahlen“ und dramatisiere damit „die Höhe von Geringverdiener-Renten, kritisiert die BDA laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Heil ließe außer Acht, dass Friseure nicht in jedem Bundesland gleich viel verdienten und häufig schon mehr als den Mindestlohn von 9,19 Euro bekämen. In Niedersachsen beispielsweise liege der Branchen-Tariflohn bei 11,70 Euro. In der gesetzlichen Rente würden einer Friseurin unter gleichen Bedingungen also 764 Euro zustehen.
Aber auch die Privilegierung von Teilzeitarbeit in der Grundrente stößt auf Kritik – vor allem bei der Mindestdauer der Beitragspflicht von 35 Jahren. Wer 34 Jahre oder weniger in Vollzeit für 2.000 Euro Bruttolohn arbeite, erhalte dann wie heute 672 Euro Rente. Wer 35 Jahre halbtags für 1.000 Euro arbeite, komme mit der Grundrente bereits auf 692 Euro, so die BDA. Sie zweifle daran, ob das Bundesverfassungsgericht „einen so deutlich unterschiedlichen Erfolgswert von Beitragsleistungen in der Rentenversicherung akzeptieren würde“.
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