- Von Lorenz Klein
- 20.02.2019 um 14:06
Betroffene zahlen vom Beginn der Pflegebedürftigkeit bis zum Tod im Schnitt 31.131 Euro aus der eigenen Tasche an die Pflegeheime. Das haben Berechnungen des Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) ergeben. Weil bei vielen die Rente dafür nicht reicht, beantragen immer mehr Senioren Sozialhilfe. 2016 erhielten bereits 347.000 ältere Personen „Hilfe zur Pflege“ (wir berichteten).
„Pflegefall darf nicht länger zur Kostenfalle werden“
Kosten für Angehörige und Pflegebedürftige steigen weiter
Der rot-grüne Senat von Hamburg will vor diesem Hintergrund das bisher geltende Leistungsprinzip der Pflegeversicherung umkehren und strebt dazu eine Gesetzesinitiative im Bundesrat an. So orientieren sich die Sach- oder Geldleistungen der Pflegeversicherung bislang am Grad der Pflegebedürftigkeit. In der Regel liegen die Pflegekosten jedoch deutlich über den gewährten Leistungen – für die Differenz muss der Betroffene selbst aufkommen.
Künftig soll es nach dem Willen des Hamburger Senats so laufen: Der Eigenanteil ist fix und alle weiteren Leistungen die der einzelne Pflegebedürftige für seinen individuellen Bedarf benötigt, kommen vom Staat.
„Wir wollen auf diese Weise aus der Pflegeversicherung eine echte Teilkaskoversicherung machen, indem wir dafür sorgen, dass das Risiko steigender Kosten vom Versicherten auf die Pflegeversicherung übergeht“, zitiert das Handelsblatt Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD).
Die zu erwartenden Kostensteigerungen in der Pflege sollen demnach über einen dynamischen Steuerzuschuss von zunächst 1,5 Milliarden Euro im Jahr und Beitragserhöhungen finanziert werden. Perspektivisch hält die Senatorin eine weitere Beitragsanhebung um 0,12 Prozentpunkte für erforderlich. Zum 1. Januar stieg der Beitrag bereits um 0,5 Prozentpunkte auf 3,3 Prozent für Versicherte ohne Kinder. Versicherte mit Kindern zahlen seitdem 3,05 Prozent.
„Bei gutem Willen aller Beteiligten“ sei eine Umsetzung ihres Vorstoßes noch in dieser Legislaturperiode möglich sei, so Prüfer-Storcks.
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