Ein Bonusheft einer Krankenkasse: Die Regeln für die höheren Zuschüsse bei einem lückenlos geführten Bonusheft will die Große Koalition etwas lockern. © dpa/picture alliance
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  • 12.02.2019 um 11:29
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Es klingt zunächst toll für alle gesetzlich Krankenversicherten: Wenn sie eine einmalige Lücke im Bonusheft vorweisen, sollen sie in Zukunft trotzdem in den Genuss der höheren Zuschüsse ihrer Krankenkasse für Zahnersatz kommen. Wenn da nicht die Bedingung für diese Lockerung wäre.

Das dürfte alle gesetzlich versicherten Zahnpatienten freuen: Die Bundesregierung möchte an die Zuschussregeln rund um das Bonusheft ran und diese etwas lockern. Wie das Ärzteblatt auf Basis eines Berichts des Redaktionsnetzwerks Deutschlands schreibt, sollen gesetzliche Versicherte auch dann den höheren Zuschuss ihrer Krankenkasse für Zahnersatz erhalten, wenn sie eine Lücke im Bonusheft aufweisen.

Bisher müssen Kassenpatienten nachweisen, dass sie jedes Jahr zur Vorsorgeuntersuchung bei ihrem Zahnarzt waren. Können sie für fünf Jahre eine lückenlose Historie vorweisen, zahlt die Krankenkasse für Zahnersatz 60 statt 50 Prozent der Regelversorgung; bei zehn Jahren Historie klettert der Zuschuss auf 65 Prozent.

Nun soll es den Zuschuss auch bei einer einmaligen Lücke geben – allerdings ist diese Lockerung wieder mit einer Bedingung verknüpft. Sie soll nämlich nur dann gelten, wenn es wegen „begründeter Ausnahmefälle“ zum Verpassen des Zahnarzttermins kam. Das kann etwa der Fall sein, wenn jemand schwer krank war.

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