- Von Redaktion
- 07.02.2019 um 11:40
Oberösterreichische überarbeitet Tarife und startet „Keine Sorgen Check“
Die Oberösterreichische hat ihre Tarife zur Wohngebäude- und Hausratversicherung überarbeitet. „Bisher haben wir uns bei der Versicherungssumme am Höchstentschädigungsmodell orientiert. Mit der Ermittlung der Versicherungssumme in Abhängigkeit der Wohnfläche gehen wir nun einen neuen Weg“, sagt der deutsche Niederlassungsleiter Peter Schmidt. Neu sei dabei ein Pauschalwert von 1.900 Euro je Quadratmeter Wohnfläche in der Wohngebäude- beziehungsweise 800 Euro je Quadratmeter in der Hausratversicherung. Darüber hinaus können Kunden nun aus zwei Basispaketen Elementarschutz wählen, die für einen Beitrag von 15 bis 25 Euro eine Grundsicherung in diesem Bereich ermöglichen.
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„Das sollte einem Makler eigentlich nicht passieren“
Beim Risikoschutz für Dauercamper hat die Oberösterreichische den Preis gesenkt. Kostete das gesamte Dauer-Camper-Paket bisher 198 Euro, ist die Absicherung für das Mobilheim nun ab 163 Euro zu haben. Für eine Absicherung der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mit einer Versicherungssumme von 3 Millionen Euro kommen 18 Euro dazu.
Als neuen Service hat der Versicherer den „Keine Sorgen Check“ ins Leben gerufen. Kunden werden hier in sieben Schritten unverbindlich Versicherungsmöglichkeiten vorgestellt und Lücken im persönlichen Risikoschutz gezeigt. Das sei ein idealer, visueller Einstieg in eine hochwertige, ganzheitliche Beratung durch den Vermittler, betont die Oberösterreichische.
SDV verbessert VSH für Vermittler
Der Berufsverband SDV hat seine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) für Vermittler in 23 Leistungspunkten überarbeitet. Mit einer Prämienerhöhung in den Tarifen Secure und Select ist das nicht verbinden. Zu den Verbesserungen zählen unter anderem:
die Erhöhung der Versicherungssummen auf bis zu 2,5 Millionen Euro,
die Erhöhung der Maximierung der Versicherungssummen auf das Sechsfache,
der Einschluss einer update- und Vorversicherungsgarantie,
die Mitversicherung einer Forderungsausfalldeckung bei Bestandsverkauf,
die Beitragsfreistellung bei schwerer Krankheit, oder
die Verlängerung der Mahnfrist im Krankheitsfall.
Für Versicherte, die bisher beim Risikoträger VHV einen tariflichen Selbstbehalt von 250 Euro vereinbart hatten, wird dieser für Schadenfälle ab dem 1. Januar 2019 außerdem nicht mehr angerechnet. Zusätzlich bestehe nun die Möglichkeit bei Neuabschlüssen durch Mehrjahresverträge, Schadenfreiheit oder der Wahl eines höheren Selbstbehaltes den Beitrag um bis zu 50 Prozent zu reduzieren.
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