- Von Manila Klafack
- 04.02.2019 um 12:44
7.348 Anträge auf Schlichtung sind im Jahr 2018 beim Ombudsmann der privaten Krankenversicherung eingegangen. Das sind 9,5 Prozent mehr als im Jahr zuvor (2017 6.708). Allerdings, so der Hinweise der Schlichtungsstelle, bezogen sich allein 1.177 Fälle in den letzten zehn Tagen des Jahres 2018 auf die Berechtigung von Beitragsanpassungen (BAP).
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Insgesamt 27,9 Prozent, und damit 1.504 von insgesamt 5.385 Beschwerden, hatten die Erhöhung der Prämie zum Thema (siehe Grafik unten). Es stellt damit das häufigste Problem dar, das zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer besteht. Noch vor einem Jahr entfielen lediglich 5,0 Prozent der Eingaben auf das Thema BAP.
Wie ist das rasante Wachstum zu erklären?
Laut Ombudsmann wirkte sich deutlich bemerkbar aus, dass in diesem Zusammenhang verschiedene öffentlichkeitswirksam begleitete Rechtsstreitigkeiten bis zum Bundesgerichtshof (BGH) geführt wurden.
Direkt dahinter auf Platz zwei finden sich Streitigkeiten zu den medizinischen Notwendigkeiten, 15,5 Prozent aller Fälle gehen darauf zurück. Der Wert habe sich in den vergangenen Jahren nahezu nicht verändert. Hier geht es insbesondere um die Erstattungsfähigkeit von Heilbehandlungen und Krankenhausaufenthalten sowie Beschwerden im Zusammenhang mit Arzneimitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln. Die medizinische Notwendigkeit kann nur am Einzelfall geklärt werden. Ein Grund für die häufige Nichtübernahme der Kosten mag, laut Ombudsmann, darin liegen, dass „die Versicherer eingereichte Rechnungen aufgrund des Kostendrucks im Gesundheitswesen insgesamt kritischer prüfen und immer häufiger über die Frage der medizinischen Notwendigkeit diskutiert werden muss.“
Auf dem dritten Platz mit 13 Prozent liegen die Gebührenstreitigkeiten. Auch hier könnte die konsequente Rechnungsprüfung der Unternehmen und die oftmals uneinheitlichen Auffassungen zu den einzelnen Abrechnungsmodalitäten ein Grund sein.
Beschwerdequote liegt unter 0,02 Prozent
Über alle Versicherungssparten hinweg verteilen sich die Anträge auf Prüfung folgendermaßen: Krankenkostenvollversicherung 83,5 Prozent, Zusatzversicherung 7,1 Prozent, Krankentagegeld 4,1 Prozent, Pflegepflichtversicherung 2,6 Prozent und Auslandsreisekrankenversicherung 1,0 Prozent. Innerhalb von 90 Tagen möchte die Schlichtungsstelle die Anträge, ab Feststellung, dass die Akte vollständig ist, bearbeitet haben. Doch dieser Zeitraum ist bis jetzt nicht immer einhaltbar.
Die Beschwerdequote liegt unter 0,02 Prozent. Das sei bezogen auf mehr als 40 Millionen Verträge in allen Sparten äußerst gering und zeige „eine sehr hohe Zufriedenheit der Kunden mit der privaten Krankenversicherung sowie mit dem Beschwerdemanagement der Unternehmen“.
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