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- 31.01.2019 um 11:07
Was ist geschehen?
Ein Mann ist auf dem Weg von der Arbeit nach Hause, als er beschließt zur Abkühlung in den Neckar zu springen. Dabei bricht er sich mehrere Halswirbel und ist fortan querschnittsgelähmt. Er zeigt den Unfall der Berufsgenossenschaft als Arbeitsunfall an. Er habe sich abkühlen müssen, um einem Hitzschlag vorzubeugen.
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Die Berufsgenossenschaft hält dagegen, der Unfall sei nicht auf dem versicherten Arbeitsweg passiert. Es hätte außerdem andere Wege gegeben um sich abzukühlen.
Das Urteil
Das Sozialgericht Reutlingen gibt der Berufsgenossenschaft Recht, berichtet das Schwäbische Tagblatt. Der Versicherungsschutz sei hier nicht grundsätzlich ausgeschlossen, aber es habe hier keine Notsituation vorgelegen. Der Ort des Unfalls habe sich schließlich nur zwei Kilometer von der Wohnung des Betroffenen befunden. Diese Strecke hätte er auch ohne Abkühlung bewältigen können, so die Richter. Und der Mann hätte auch vorsichtiger ins Wasser steigen können als offensichtlich kopfüber.
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