- Von Manila Klafack
- 24.01.2019 um 12:04
Matthias Beenken, Professor an der Fachhochschule Dortmund, hat gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute BVK die bereits bestehende Checkliste zur Insurance Distrubition Directive (IDD) überarbeitet. Eingeflossen sind die Punkte, die sich aus der im Dezember 2018 in Kraft getretenen Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) ergeben haben.
Was im IDD-Jahr 2019 auf Vermittler zukommt
„Vermittler sind die Gewinner der Niedrigzinssituation“
„Veränderungen annehmen und als Chance sehen“
Beenken, der BVK sowie die Konzeptentwicklungs- und Beratungs-/ Innovationswerkstatt der Assekuranz und Finanzdienstleister (KuBI) hatten die ursprüngliche IDD-Checkliste bereits Anfang 2018 als Hilfestellung für Finanzdienstleister erstellt.
Die nun aktualisierte Übersicht zeigt Vermittlern 23 Hinweispunkte aus zehn Themen, darunter Informationen zur Weiterbildungspflicht, zur Erfüllung des bestmöglichen Kundeninteresses, zum gesetzlichen Provisionsabgabeverbot oder zum Beschwerdemanagement.
„Die Liste ermöglicht somit allen Vermittlern praxisgerecht die rechtskonforme Umsetzung der neuen Rechtslage“, sagt BVK-Präsident Michael Heinz. „Wir verstehen die IDD-Liste als Service für alle Vermittler.“ Klarheit und Verständlichkeit sowie Vollständigkeit seien dabei das wichtigste.
Die IDD-Checkliste ist hier frei verfügbar.
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