Tief Benjamin sorgt für Sturmflut an den deutschen Küsten. © dpa/picture alliance
  • Von Manila Klafack
  • 09.01.2019 um 10:30
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Sturmtief Benjamin hat dem Süden Deutschlands heftige Schneefälle beschert, dem Norden heftigen Wind, teils mit Orkanböen. Wer nun Schäden an der eigenen Immobilie zu beklagen hat, kann diese bei der Wohngebäude- oder der Hausratversicherung einreichen – aber nicht immer. Wer auf Nummer sicher gehen will, benötigt einen Einschluss von Naturgefahren.

Viele Schäden, die am Haus oder Mobiliar durch einen Sturm oder auch einen Blitzschlag entstehen, sind durch die Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt. Doch das gilt nicht für alle Schadenarten. Die sogenannten Elementarschäden, hervorgerufen unter anderem durch Starkregen, Hochwasser oder Schneedruck, müssen extra abgesichert werden.

Derzeit springt oft noch der Staat mit Soforthilfen für die Betroffenen ein, wenn etwa durch Schneemassen auf dem Dach oder durch ein Hochwasser das Haus beschädigt wurde. Doch in Bayern beispielsweise gibt es ab dem 1. Juli 2019 keine staatliche Hilfe mehr, so der Hinweis der Nürnberger Versicherung. Daher werde die eigene Absicherung zunehmend wichtiger. Viele Versicherer bieten mit der Naturgefahren-, oder auch Elementarschadenversicherung, einen zusätzlichen Baustein in der Wohngebäudeversicherung an.

Die Kosten für Reparaturen des Hauses oder bei einer Überflutung das Trockenlegen, aber auch für die Wiederbeschaffung des Hausrats, wird durch den zusätzlichen Schutz beglichen. Wichtig ist dabei, alle Schäden zu dokumentieren, bevor sie beseitigt werden. Dafür reichen Fotos mit einem Smartphone aus. Auch die Schadenanzeige beim Versicherer sollte umgehend erfolgen.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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