- Von Manila Klafack
- 09.01.2019 um 10:30
Viele Schäden, die am Haus oder Mobiliar durch einen Sturm oder auch einen Blitzschlag entstehen, sind durch die Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt. Doch das gilt nicht für alle Schadenarten. Die sogenannten Elementarschäden, hervorgerufen unter anderem durch Starkregen, Hochwasser oder Schneedruck, müssen extra abgesichert werden.
Pflichtversicherung für Elementarschäden analog zur Kfz-Haftpflicht
Derzeit springt oft noch der Staat mit Soforthilfen für die Betroffenen ein, wenn etwa durch Schneemassen auf dem Dach oder durch ein Hochwasser das Haus beschädigt wurde. Doch in Bayern beispielsweise gibt es ab dem 1. Juli 2019 keine staatliche Hilfe mehr, so der Hinweis der Nürnberger Versicherung. Daher werde die eigene Absicherung zunehmend wichtiger. Viele Versicherer bieten mit der Naturgefahren-, oder auch Elementarschadenversicherung, einen zusätzlichen Baustein in der Wohngebäudeversicherung an.
Die Kosten für Reparaturen des Hauses oder bei einer Überflutung das Trockenlegen, aber auch für die Wiederbeschaffung des Hausrats, wird durch den zusätzlichen Schutz beglichen. Wichtig ist dabei, alle Schäden zu dokumentieren, bevor sie beseitigt werden. Dafür reichen Fotos mit einem Smartphone aus. Auch die Schadenanzeige beim Versicherer sollte umgehend erfolgen.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren