- Von Redaktion
- 17.12.2018 um 16:14
Ab Januar 2019 müssen Arbeitgeber bei allen neu geschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen einen Zuschuss von 15 Prozent als Ausgleich für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge in den Vorsorgevertrag einzahlen. Das schreibt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) vor.
Die zwei Welten der betrieblichen Altersversorgung
Das Einkommen ist zu gering und die Angebote sind zu kompliziert
Betriebsrente zweitwichtigste Einnahmequelle im Alter
Bekannt ist das unter Arbeitgebern aber bislang kaum. Nur 17 Prozent wissen, was im neuen Jahr auf sie zukommt. Das geht aus einer repräsentativen Online-Umfrage unter Unternehmensentscheidern im Auftrag der Signal Iduna hervor. Jeder vierte Firmenchef meint danach, die Zuzahlungen könnten weiterhin auf freiwilliger Basis erfolgen. Nur gut jeder zweite Befragte beantwortete die Frage überhaupt. 43 Prozent machten keine Angaben oder gaben an, dass sie es nicht wissen.
38 Prozent der befragten Unternehmensentscheider glauben, dass die Zuschusspflicht schon seit dem 1. Januar 2018 gilt. Immerhin lagen 26 Prozent der Unternehmensentscheider richtig. Allerdings blieben 36 Prozent der Befragten auch bei dieser Frage eine Antwort schuldig.
„Eine Informationskampagne wäre wünschenswert gewesen“
Zu den Ergebnissen der Online-Umfrage sagt Clemens Vatter, Konzernvorstand der Signal Iduna und zuständig für die Lebensversicherung: „Ein Gesetz verabschieden, ist eine Sache. Doch das allein reicht bei weitem nicht aus, wie wir sehen. Eine breit angelegte öffentliche Informationskampagne hätte die Neuerungen und Chancen des BRSGs den Arbeitgebern und Arbeitnehmern näherbringen können. Nun muss sich insbesondere die Versicherungsbranche darum kümmern, dass die Wirkung des BRSGs nicht verpufft.“
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren